Punkte in Flensburg: So kannst du deine Punkte einsehen und abbauen

Wer in Deutschland über eine rote Ampel oder erheblich zu schnell fährt – und dabei erwischt wird – kassiert Punkte. So erfährst du, wie viele Punkte du im Register hast und wie du sie abbauen kannst:
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr führen zu einem Eintrag in Flensburg. Symbolfoto: Christian Charisius/dpa
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr führen zu einem Eintrag in Flensburg. Symbolfoto: Christian Charisius/dpa

„Punkte in Flensburg“: Diese Bezeichnung kommt daher, dass in der Stadt ganz im Norden Deutschlands das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seinen Sitz hat – und damit die Behörde, die seit 50 Jahren Verkehrsverstöße in einem Punktesystem registriert.

Wie erfahre ich, wie viele Punkte ich habe?

Jede:r Fahrzeughalter:in hat dort sein eigenes Punktekonto. Wer sich einen Überblick zu eingetragenen Verstößen verschaffen will, muss dafür aber natürlich nicht nach Flensburg reisen – auch wenn eine Vor-Ort-Auskunft möglich ist. Für alle, die nicht in oder um Flensburg leben, ist eine Auskunft zu ihren eingetragenen Punkten auf anderem Weg sinnvoller – dafür gibt es mehrere Optionen.

Punkte in Flensburg postalisch oder online abrufen

Eine ist der Postweg. Dafür muss man bei der Behörde einen Antrag zur Register-Auskunft stellen. Also: Das entsprechende Formular ausdrucken, unterschreiben und Kopie von Personalausweis oder Reisepass mit Vorder- und Rückseite beifügen.

Man kann seinen Punktestand im Fahreignungsregister auch online kostenlos abrufen. Voraussetzungen dafür: Nutzerinnen und Nutzer brauchen einen Online-Ausweis, eine sechsstellige PIN, ein NFC-fähiges Smartphone oder einen Kartenleser für den Computer. Man muss zudem eine Software zum Auslesen des Online-Ausweises parat haben, etwa eine AusweisApp. War die Identifizierung auf dem BundID-Konto erfolgreich, kann man seine Daten einfach als PDF-Dokument herunterladen. Infos zur Register-Auskunft hat das KBA auf der Website zusammengefasst. Eine Auskunft am Telefon oder per Fax ist nicht möglich.

Bei acht Punkten ist der Führerschein weg

Die im Register eingetragenen Verstöße werden je nach Art und Schwere mit Punkten bewertet. So muss man etwa bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 21 km/h zu viel mit einem Punkt rechnen, schreibt der ADAC. Bei groben Ordnungswidrigkeiten, zu denen zum Beispiel ein Tempoverstoß ab 31 km/h zu viel innerorts zählt, bekommt man zwei Punkte. Bei einem Rotlichtverstoß gibt es in der Regel immer einen oder zwei Punkte.

Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, informiert der Verkehrsclub auf seiner Website. Ist die Fahrerlaubnis weg, darf eine neue Berechtigung frühstens nach Ablauf von sechs Monaten erteilt werden – dafür ist eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig.

Punkte variieren bei Fahrzeugen

Wer mit einem Pkw, Lkw oder einem Omnibus geblitzt wird, kriegt nicht immer dieselbe Anzahl Punkte. Die Punkte variieren im Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Das geht auf die Tatsache zurück, dass große und schwere Kfz im Straßenverkehr mehr Schaden anrichten können, besonders, wenn sie gefährliche Güter führen oder Fahrgäste befördern.

Punkte abbauen – so geht’s

Gut zu wissen: Die Punkte werden nach bestimmten Fristen wieder getilgt. Die Tilgungsfrist für eine Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten liegt laut ADAC beispielsweise bei fünf Jahren. Autofahrer:innen haben aber auch die Möglichkeit, aktiv Punkte abzubauen. Dafür müssen sie ein Fahreignungsseminar machen.

Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten kann man daran freiwillig teilnehmen – und bekommt dafür am Ende einen Punkt erlassen. Diese freiwillige Teilnahme ist jedoch nur einmal in fünf Jahren möglich.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Bußgeldkatalog