Star-Koch Alfons Schuhbeck zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Der berühmte Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck ist am heutigen Donnerstag (27. Oktober 2022) wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Starkoch Alfons Schuhbeck wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Starkoch Alfons Schuhbeck wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Star-Koch Schuhbeck zu Haftstrafe verurteilt

Der 73-jährige Star-Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck ist am heutigen Donnerstag (27. Oktober 2022) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. In dem Prozess vor dem Landgericht München I sahen es die Richter:innen als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen Restaurants Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat.

Kassenbons mittels Computerprogramm manipuliert

So habe Schuhbeck in seinen Restaurants „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ zwischen 2009 und 2015 mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen in Millionenhöhe am Finanzamt vorbeigeschleust. Er habe Rechnungen storniert, die Summe als Bargeld aus der Kasse genommen und einen neuen Bon ausgedruckt. In den Tageseinnahmen seien diese Stornierungen nicht erkennbar gewesen. Die geringeren Beiträge seien dann in die Buchhaltung geflossen und in die Steuererklärung. Insgesamt habe der 73-Jährige so rund 4,4 Millionen Euro Bargeld aus den Kassen seiner Restaurants entnommen und dadurch rund 2,3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen.

Schuhbeck zeigt sich geständig

Schuhbeck stand seit Anfang Oktober vor Gericht. Er zeigte sich vom ersten Prozesstag an geständig und erklärte mehrfach, dass er einiges falsch gemacht habe. Bei seinem Schlusswort des letzten Prozesstages am heutigen Donnerstag erklärte er: „Ich weiß, dass dies, was ich getan habe, falsch war. Ich kann nur die Verantwortung übernehmen. Ich bitte, dies zu berücksichtigen“.

Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafe von über 4 Jahren gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Auch wenn sein Geständnis für Schuhbeck spreche, habe er bei seinen Taten eine „besondere kriminelle Energie“ gezeigt. Die Verteidigung von Schuhbeck hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.

Fall von Schuhbeck erinnert an „Saarbrücker Kneipen-Beben“

Der Fall von Alfons Schuhbeck erinnert stark an das „Saarbrücker Kneipen-Beben“ im Jahr 2016. Damals hatte die Steuerfahndung die Betreiber mehrerer bekannter Kneipen am St. Johanner Markt überführt. Ausführliche Informationen dazu findet ihr unter: „Fall von Alfons Schuhbeck erinnert an Saarbrücker Kneipen-Beben von 2016“.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte