Teure Fehler: Diese 5 Dinge können Autofahrer viel Geld kosten

Morgens muss es oft schnell gehen, auch im verschneiten Winter. Mal eben Motor an, ein Guckloch freikratzen und mit Eile los - besser nicht. Teils werden hohe Bußgelder fällig:
Diese Fehler im Winter sollten Autofahrende vermeiden. Symbolfoto: BeckerBredel
Winter im Saarland. Symbolfoto: BeckerBredel
Diese Fehler im Winter sollten Autofahrende vermeiden. Symbolfoto: BeckerBredel
Winter im Saarland. Symbolfoto: BeckerBredel

Rundumsicht muss gewährleistet sein

Von der warmen Wohnung in die klirrende Winterkälte zu stapfen, um das Auto freizukratzen – das mag kaum einer. Aber etwas Zeit nimmt man sich dafür besser schon. Denn ein Guckloch reicht laut ADAC nicht. Wer das Auto vor dem Losfahren nicht ganz von Schnee und Eis befreit, muss ohne komplette Rundumsicht mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.

Dach, Motorhaube und Nummernschilder müssen frei sein

Auch Dach und Motorhaube müssen geräumt werden. Passiert das nicht, kann etwa herunterfallender Schnee speziell für Nachfolgende gefährlich werden. Hier werden 25 Euro Bußgeld fällig. Und nicht die Nummernschilder vergessen. Sind sie nicht lesbar, kann das 5 Euro kosten.

Motor aus beim Freiräumen

Wer aber meint, bei den umfangreichen Räumarbeiten den Motor laufen lassen zu können, damit dieser und der Innenraum schon mal warm werden, der irrt. Das ist verboten. Der zusätzliche Lärm und die Umweltbelastungen können bis zu 80 Euro Bußgeld nach sich ziehen.

Auch unterwegs vorsichtig bleiben

Wer dann auf winterlichen Straßen – hoffentlich mit Winterreifen, sonst drohen Bußgelder ab 60 Euro und ein Punkt – unterwegs ist, fährt besser den Verhältnissen angemessen. Denn Schnee und Frost machen die Straßen glatt und nicht immer berechenbar. Vorausschauend, vorsichtig und mit angemessenem Tempo und mehr Abstand geht es dann besser vorwärts. Wer das nicht macht, kann mit 100 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Unfall durch zu schnelles Tempo

Führen Fehlverhalten auch noch zu Sach- oder Personenschäden, könnten sich die genannten Bußgelder nicht nur erhöhen. Sondern je nach Einzelfall kann es sich laut ADAC dann auch um eine Straftat handeln.

Verwendete Quelle:
– Deutsche Presse-Agentur