Ab 4. Mai: ZF-Mitarbeiter aus Frankreich dürfen wieder in Saar-Standorten arbeiten
Im März hatte das Robert-Koch-Institut die Nachbarregion Grand Est zum Corona-Risikogebiet erklärt. In der Folge legte ZF nach einer Absprache mit den Behörden fest, Mitarbeiter mit Wohnsitz in Frankreich von der Arbeit in den Saar-Standorten auszuschließen. Das geht unter anderem aus einem Bericht der „SZ“ hervor.
Ab dem 4. Mai sei damit Schluss: Mitarbeiter, die in Frankreich leben, sollen dann wieder ihrer Arbeit in den saarländischen Werken nachgehen können, so „SR“. Das Personal aus Frankreich werde wieder in die Schichteinteilung mit einbezogen. Bevor die Rückkehr zur Arbeit erfolgen kann, soll den Pendlern eine entsprechende Grenzpendlerbescheinung zugesandt werden.
Nach Angaben des „SR“ wurde die Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit in Orientierung „an der aktuellen Einschätzung der Landesregierung hinsichtlich der Grenzgänger“ getroffen.
Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Saarbrücker Zeitung