Einkaufen in Frankreich weiter nicht erlaubt: Das sind die neuen alten Regeln

Wer zum Einkaufen ins "Cora" nach Frankreich will, darf das weiterhin nicht tun: Für eine Einreise brauchen Deutsche einen wichtigen Grund. Gleichzeitig ist auch die Einreise in die Bundesrepublik beschränkt. SOL.DE beantwortet die wichtigsten Fragen:
Die Grenzen zu Frankreich sind wieder offen - ohne triftigen Grund dürfen Deutsche aber weiter nicht einreisen. Foto: BeckerBredel
Die Grenzen zu Frankreich sind wieder offen - ohne triftigen Grund dürfen Deutsche aber weiter nicht einreisen. Foto: BeckerBredel
Die Grenzen zu Frankreich sind wieder offen - ohne triftigen Grund dürfen Deutsche aber weiter nicht einreisen. Foto: BeckerBredel
Die Grenzen zu Frankreich sind wieder offen - ohne triftigen Grund dürfen Deutsche aber weiter nicht einreisen. Foto: BeckerBredel

Seit Samstag sind alle Grenzübergänge zwischen Deutschland und Frankreich wieder offen. Kontrollieren will die Polizei die Einreise nach Deutschland jetzt nur noch stichprobenartig. Weiterhin gilt jedoch: Nicht jeder darf einfach so über die Grenze nach Frankreich, nicht jeder darf in die Bundesrepublik. Wir haben die wichtigsten Fragen beantwortet:

Darf ich zum Einkaufen nach Frankreich?

Nein, zur Einreise nach Frankreich bedarf es eines wichtigen Grundes. Einkaufen gehört nicht dazu.

Darf ich Urlaub in Frankreich machen?

Auch Urlaub gilt nicht als wichtiger Grund.

Was sind denn wichtige Gründe?

Nur dringende, zwingende und unverzichtbare Reisen, die nicht aufgeschoben werden können, sind erlaubt. Dazu gehören zum Beispiel: Dienstreisen und Reisen aus familiären Gründen (Krankheit eines Angehörigen, Begleitung einer schutzbedürftigen Person, Tod und Beerdigung eines engen Familienangehörigen, die Ausübung des Sorgerechts). Hochzeiten oder Jubiläen sind kein wichtiger Grund.

Kann ich Freunde in Frankreich besuchen?

Nein, das ist nicht erlaubt.

Wann darf man nach Deutschland einreisen?

Weiterhin gilt, dass nicht notwendige Reisen nach Deutschland unterlassen werden sollen. Kurz nach Saarbrücken zum Einkaufen fahren ist also nicht gestattet. Dringende Gründe für eine Einreise sind:

– berufsbedingte Gründe
– Besuch des Ehegatten, Lebenspartners, Lebensgefährten, Besuch von Verwandten; insbesondere Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen
– Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten zur Betreuung von minderjährigen Kindern, dies beinhaltet auch das gegenseitige Besuchen/Abholen
– Teilnahme an wichtigen familiären Anlässen, wie Hochzeiten, Begräbnisse, religiöse Feiern, auch für andere Personen als Familienangehörige
– medizinische Gründe (Pflege von Familienangehörigen, die in Deutschland leben, bis zur Verwandtschaft zweiten Grades, ärztliche Behandlung, Wahrnehmung medizinischer Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapie)
– Ausbildungs-, Schul- und Studienzwecke einschließlich Kindertagesstätten

Verwendete Quellen:
– Französische Botschaft: Coronavirus Covid19 – FAQ
– Bundespolizei: Corona-Virus: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
– eigene Recherche