Frankreich lockert Corona-Maßnahmen – Für Ungeimpfte gibt es aber härtere Regeln

Frankreich lockert die Corona-Beschränkungen im Februar schrittweise und verschärft zugleich die Regeln für Ungeimpfte von Montag an erheblich. Was sich ändert:
Frankreich lockert die Corona-Regeln - allerdings nicht für Ungeimpfte. Foto: dpa/AFP/Nicolas Tucat
Frankreich lockert die Corona-Regeln - allerdings nicht für Ungeimpfte. Foto: dpa/AFP/Nicolas Tucat

Frankreich: Schärfere Corona-Regeln für Ungeimpfte

Ab Montag gibt es in Frankreich für Ungeimpfte schärfere Corona-Regeln. Sie haben dann mit der Einführung des landesweiten Impf- und Genesungsnachweises keinen Zugang mehr zu Gastronomie, Kulturstätten, Sportveranstaltungen und zum Fernverkehr, wie Premierminister Jean Castex am Donnerstag (20. Januar 2022) ankündigte. Für alle Menschen ab 16 Jahren wird eine vollständige Impfung damit zur Voraussetzung zur uneingeschränkten Teilnahme am öffentlichen Leben. Menschen, die sich bis Mitte Februar für eine erste Impfung entscheiden, dürfen danach vorübergehend weiter einen zusätzlichen negativen Test als Zugangsvoraussetzung vorlegen.

Auch Lockerungen angekündigt

Trotz aktuell hoher Infektionszahlen schütze die hohe Impfquote die Kliniken vor einer Überlastung, sagte Castex. 93 Prozent der Erwachsenen seien geimpft und eine Million Menschen hätten sich nach Ankündigung der 2G-Regeln noch für die Immunisierung entschieden. Ab dem 2. Februar könnten daher die Kapazitätsbeschränkungen für Sport- und Kultureinrichtungen aufgehoben werden – ebenso wie Maskenregelungen im Freien. Die Homeoffice-Verpflichtung werde in eine Empfehlung umgewandelt. Am 16. Februar dürfen Diskotheken wieder öffnen, auch das Essen und Trinken in Zügen ist dann wieder erlaubt.

Der Premierminister kündigte für den Februar auch eine Lockerung der Masken- und Testregelungen an Schulen an. Diese seien umständlich, räumte Castex ein, hätten aber ein Offenhalten der Schulen mit nur wenigen geschlossenen Klassen ermöglicht.

Zustimmung des Verfassungsrates benötigt

Der Impf- und Genesungsnachweis braucht noch die Zustimmung des Verfassungsrates, der sich am Freitag mit dem „Passe vaccinal“ beschäftigen will. Die Regierung rechnet nicht mit Einwänden. Gesetzlich ist die Anwendung der 2G-Regelung bis Juli abgesegnet. Sie werde aber aufgehoben, sobald sich die Lage entspannt und der Zustrom neuer Corona-Patient:innen in die Kliniken versiegt, sagte Castex.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur