Gesundheitsministerium bestätigt zweiten Corona-Fall im Saarland

Das saarländische Gesundheitsministerium hat am Freitagmittag (6. März 2020) den zweiten Fall einer Coronavirus-Erkrankung im Saarland bestätigt. Es soll sich dabei um einen Mann handeln, der im Saarland arbeitet, aber in Frankreich wohnt.
Das saarländische Gesundheitsministerium hat soeben den zweiten Corona-Fall im Saarland bestätigt. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
Das saarländische Gesundheitsministerium hat soeben den zweiten Corona-Fall im Saarland bestätigt. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
Das saarländische Gesundheitsministerium hat soeben den zweiten Corona-Fall im Saarland bestätigt. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
Das saarländische Gesundheitsministerium hat soeben den zweiten Corona-Fall im Saarland bestätigt. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa

Zweiter Corona-Fall im Saarland

Nachdem am Freitagmorgen über einen weiteren Corona-Fall im Saarland berichtet worden ist, hat das Gesundheitsministerium die zweite Corona-Erkrankung am Mittag im Rahmen einer Pressemitteilung bestätigt. Laut Information des Gesundheitsministeriums handele es sich um einen in Frankreich wohnhaften Mann, der bei einem im Saarland ansässigen Unternehmen beschäftigt sei. Laut Angaben des „SR“ handelt es sich bei diesem Unternehmen um die „SAP“ in St. Ingbert.

Positive Testung erfolgte in Frankreich

Die positive Testung auf das Coronavirus sei nach Angaben des Unternehmens bei einem französischen Arzt erfolgt, der den Mann darüber telefonisch in Kenntnis gesetzt habe. Wie das Gesundheitsministerium weiter mitteilt, befinde sich der Erkrankte seit 3. März in häuslicher Quarantäne.

Das Unternehmen habe gegenüber dem Gesundheitsministerium bestätigt, dass vor Ort entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden seien. So sei auch das Bürogebäude, in dem der erkrankte Mann gearbeitet hatte, für eine Desinfektion gesperrt. Zudem arbeite das Unternehmen eng mit den französischen Behörden sowie mehreren saarländischen Gesundheitsämtern zusammen, die derzeit damit beschäftigt sind, weitere Personen zu ermitteln, die mit dem erkrankten Mann in Kontakt standen. 

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsamts vom 06.03.2020