Ist die mutmaßliche Brandstifterin von Saarbrücken etwa nicht schuldfähig?

Die mutmaßliche Brandstifterin des Großfeuers mit vier Toten ist möglicherweise nicht schuldfähig.
In diesem Wohnhaus legte wohl die Frau das Feuer. Foto: BeckerBredel
In diesem Wohnhaus legte wohl die Frau das Feuer. Foto: BeckerBredel
In diesem Wohnhaus legte wohl die Frau das Feuer. Foto: BeckerBredel
In diesem Wohnhaus legte wohl die Frau das Feuer. Foto: BeckerBredel

Wie ihr Verteidiger Christian Funk gestern der SZ sagte, hegt er „große Zweifel“ an der vollen Schuldunfähigkeit seiner 37-jährigen Mandantin. Funk traf sie gestern (5. Dezember 2017) erstmals in der Justivollzugsanstalt Zweibrücken zu einem Gespräch.

„Sie war aufgelöst und konnte keinen klaren Gedanken fassen. Sie sprach von Stimmen im Kopf, die sie bereits seit längerem hört“, so seine Schilderung. Offenbar auch zum Tatzeitpunkt am Sonntag. Im Gesprächsverlauf mit seiner Mandantin hätten sich zudem Hinweise auf Alkohol- und Drogenkonsum angedeutet. Darum will Funk die 37-Jährige nun von einem Psychiater untersuchen lassen.

Das Motiv der Tat ist für den Anwalt noch ein Rätsel. Die Frau habe die Bewohner des Hauses in der Saaruferstraße in der Unterhaltung als ihre „Familie“ bezeichnet. Streitigkeiten habe es keine gegeben.

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat im Foyer des Rathauses St. Johann ein Kondolenzbuch für die Opfer der Brandkatastrophe ausgelegt. Bürger können mit einem Eintrag ihre Anteilnahme bekunden. Das Kondolenzbuch liegt noch bis einschließlich Freitag aus. Eintragen kann man sich täglich von 8.30 Uhr bis 17 Uhr.

Mit Verwendung von SZ-Material.