Nach Rettung von Irakern: Kein Haftbefehl gegen Laster-Fahrer
Abgewiesen hat das Amtsgericht Saarbrücken einen Antrag auf Haftbefehl gegen den Kraftfahrer, der fünf irakische Flüchtlinge nach Deutschland gebracht haben soll.
Der 37-jährige Ukrainer bleibe nach Zahlung einer Sicherheitsleistung von 1000 Euro auf freiem Fuß, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.
Der Fahrer bestritt, die vier Männer und einen Jugendlichen wissentlich in seinem Kühllastwagen über die deutsch-französische Grenze geschleust zu haben. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte am Mittwoch (24. Oktober) Untersuchungshaft beantragt.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sich die Flüchtlinge am Dienstag rund 250 Kilometer vor der Grenze mit Hilfe eines Unbekannten Zutritt zu dem Anhänger verschafft, teilte die Bundespolizei mit. Nach eigenen Aussagen ohne Wissen des Lkw-Fahrers – aber mit der Hilfe von Schleusern.
Iraker wollten nach Großbritannien
Die Flüchtenden waren auf dem Weg nach Großbritannien. Die Schleuser hätten zwischen 4000 und 6000 US-Dollar pro Person verlangt. Sie kamen nach eigener Aussage über die Türkei, Griechenland, Italien und Frankreich nach Deutschland. Die fünf hätten zunächst nicht bemerkt, dass sie in einen gekühlten Anhänger einsteigen. Sie alarmierten später selbst die französische Polizei. Die ortete das Handy und informierte ihre deutschen Kollegen.
Der Fahrer habe bemerkt, dass jemand in seinem Anhänger ist, und nach bisherigen Erkenntnissen freiwillig die Tankstelle an der Autobahn 620 zwischen Saarlouis und Lisdorf angefahren, an der die Flüchtlinge befreit wurden.
Die fünf sollen sich insgesamt 90 Minuten in dem Kühllaster aufgehalten haben. Ein Mann erlitt leichte Erfrierungen am Fuß, ein weiterer eine Quetschung. Der 15-Jährige wurde dem Jugendamt übergeben. Ein Mann werde in Deutschland Asylantrag stellen, die drei anderen hätten darauf verzichtet und wurden an die französischen Behörden überstellt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 37-Jährigen Einschleusen von Ausländern in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung und Freiheitsberaubung vor.