Nach tödlichem Sturz aus Achterbahn: Obduktionsergebnis steht fest

Im Falle des Unglücks im Freizeitpark in Klotten steht jetzt das Obduktionsergebnis fest. Das sind die Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz dazu:
Das Unglück ereignete sich im Freizeitpark in Klotten. Foto: picture alliance/dpa | Harald Tittel
Das Unglück ereignete sich im Freizeitpark in Klotten. Foto: picture alliance/dpa | Harald Tittel

Obduktion: Frau starb durch Sturz aus Achterbahn

Die im Freizeitpark in Klotten an der Mosel ums Leben gekommene Saarländerin ist durch den Sturz aus der Achterbahn gestorben. Das habe die Obduktion ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am heutigen Mittwoch (10. August 2022) mit.

Der Anfangsverdacht einer Straftat habe sich bislang nicht ergeben. Wann ein in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Vorfall vorliege, sei noch nicht absehbar. Unterlagen zu der Achterbahn seien sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch vom Betreiber zur Verfügung gestellt worden. Sie würden zurzeit ausgewertet, darüber hinaus würden Zeug:innen vernommen.

Die Staatsanwaltschaft betonte, das laufende Todesermittlungsverfahren sei kein strafprozessuales Ermittlungsverfahren. Es diene vielmehr als „Vorverfahren“ lediglich dazu, festzustellen, ob ein Anfangsverdacht bestehe.

Frau stürzt aus fahrender Achterbahn

Am vergangenen Samstag war das 57 Jahre alte Opfer aus Nohfelden aus der fahrenden Achterbahn gestürzt. Der Park hat seit Dienstag wieder für Besucher:innen geöffnet, die Achterbahn blieb aber zunächst stehen. Grund dafür ist, dass der Kreis Cochem-Zell den Betrieb der Bahn vorübergehend untersagt hat. Zuerst müsse der TÜV die Sicherheit des Fahrgeschäfts prüfen, teilte der Kreis mit.

Bei der Achterbahn handle es sich um einen Sonderbau. Nach Unfällen, bei denen Menschen zu Schaden gekommen seien, müssen solche Anlagen auf die Betriebs- und Standsicherheit geprüft werden. Erst wenn die Freigabe durch den TÜV erfolge, könne die Achterbahn wieder in Betrieb genommen werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur