Kreis verbietet Achterbahn-Betrieb im Klotti-Park – nach tödlichem Sturz von Saarländerin

Nach dem Unglück im Klotti-Park ist der Wild- und Freizeitpark seit Dienstag wieder geöffnet. Die Betreiber hatten allerdings zuvor angekündigt, die Achterbahn vorübergehend geschlossen zu lassen. Einem Bericht zufolge hat sich jetzt auch der Kreis Cochem-Zell zu Wort gemeldet - und die Wiederaufnahme des Achterbahnbetriebs vorerst verboten.
Hier zu sehen: die betroffene Achterbahn im Park. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey
Hier zu sehen: die betroffene Achterbahn im Park. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey

Wenige Tage nach dem tödlichen Unglück im Klotti-Park in Klotten/Rheinland-Pfalz ist der Wild- und Freizeitpark seit dem gestrigen Dienstag (9. August 2022) wieder geöffnet. Am Samstag zuvor war eine Frau (57) aus Nohfelden aus einer fahrenden Achterbahn gestürzt und noch im Park ums Leben gekommen. Angaben der Parkbetreiber zufolge seien die Untersuchungen vor Ort beendet – und die Achterbahn zur Wiederinbetriebnahme freigegeben. Allerdings habe man sich entschieden, die Bahn vorsorglich nochmals vom TÜV prüfen zu lassen und das Fahrgeschäft vorübergehend geschlossen zu halten. Soweit der Stand vom gestrigen Dienstag.

Kreis verbietet Achterbahn-Betrieb im Klotti-Park

Wie der „SWR“ berichtet, hat sich jetzt der Kreis Cochem-Zell zu Wort gemeldet und den Betrieb der Achterbahn vorerst verboten. Auf Anfrage des Senders teilte der Kreis mit: Bei dem Fahrgeschäft handele es sich um einen Sonderbau. Es gelte in diesem Fall: Nach Unfällen, bei denen Personen zu Schaden gekommen seien, sei zu überprüfen, „ob die Betriebs- oder Standsicherheit der Anlage noch gewährleistet ist“, zitiert der „SWR“ den Kreis. Konkret heiße das: Die Sicherheit der Familien-Achterbahn müsse zunächst durch den TÜV überprüft werden.

Laut einem Sprecher der Kreisverwaltung müsse üblicherweise ein Sachverständiger für solch eine Überprüfung hinzugezogen werden, heißt es im Bericht des Senders. Allerdings sei noch unklar, wann die TÜV-Prüfung stattfinde. Fest stehe demnach: Bis dahin bleibt der Betrieb der Achterbahn untersagt.

Wie der „SWR“ ebenso berichtet, waren am ersten Tag der Wiedereröffnung nach dem Unglück „deutlich weniger Gäste“ im Park als sonst für die Ferienzeit üblich.

Frau fällt in die Tiefe

Ersten Erkenntnissen zufolge war die Saarländerin in einer Kurve in ihrem Sitz ins Rutschen gekommen. Danach stürzte die 57-Jährige acht Meter in die Tiefe, so die Angaben der Staatsanwaltschaft. Nach dem Unglück war der Klotti-Park geräumt und geschlossen worden. Die Leiche der Frau soll jetzt obduziert werden. Darüber hinaus ist ein Gutachten anberaumt.

Update: Obduktionsergebnis steht fest

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– SWR