Nach Vorfall an der Goldenen Bremm: Verfahren gegen Bundespolizisten eingestellt
Dem Beamten wurde Nötigung im Amt vorgeworfen. Der Vorfall ereignete sich am 5. Juni in einem Kiosk am Grenzübergang „Metzer Straße“ an der Goldenen Bremm. Der 65-jährige Mann aus Frankreich hatte sich einer Polizeikontrolle entzogen und die Aufforderungen der Beamt:innen missachtet.
Als ein Polizist den Mann daraufhin „mit einfacher körperlicher Gewalt“ aus dem Kiosk bringen wollte, habe sich der Franzose fallen lassen. So berichtete die Gewerkschaft der Polizei (GdP) von dem Vorfall. Der Betreiber des Ladens dagegen bezeichnete das Vorgehen als „brutal“ und „aggressiv“. Er legte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten ein.
Verfahren gegen Bundespolizisten eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nahm daraufhin Ermittlungen gegen einen Bundespolizisten wegen Nötigung im Amt auf. Das Verfahren wurde nun eingestellt. Grundlage der Ermittlungen waren dabei auch die Aufnahmen einer Überwachungskamera, die auch an die Öffentlichkeit geraten waren.
Die GdP begrüße die Entscheidung. „Es ist gut, dass immer noch die Strafverfolgungsbehörden nach den Maßstäben des Rechts über Vorwürfe entscheiden und nicht soziale Medien oder vorlaute Politiker“, so Sven Hüber, stellvertretender Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei.
Gewerkschaft der Polizei fordert Entschuldigung von OB
Nun sei allerdings eine Entschuldigung fällig. Die Gewerkschaft wirft Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU) „skandalisierende Stimmungsmache“ gegen die Bundespolizist:innen vor. Er habe „ohne Sachkenntnis anhand von Videoschnipseln öffentlich und vorschnell“ Stimmung gegen Einsatzkräfte gemacht.
Conradt hatte im Juni in einem Brief an den Bundesinnenminister eine schnellstmögliche Aufklärung gefordert. Er sei empört und „protestiere gegen diese Art, Kontrollen durchzuführen„.
Die Beamt:innen hätten „öffentliche Unwertbekundungen“ seitens Politiker:innen nicht verdient, wenn Abläufe und Zusammenhänge unklar seien. „Wir empfehlen, sich erst detailliert zu informieren. Jede polizeiliche Handlung darf und kann überprüft werden, jedoch durch die dazu berufene Justiz“, so Hüber.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der GdP
– Eigene Artikel