Neue Corona-Regeln: Was sich ab Montag im Saarland ändert

Ab Montag gelten im Saarland neue Corona-Regeln. Lockerungen gibt es unter anderem für Restaurants und Kneipen sowie die Veranstalter von Events. Der Überblick:
Restaurants und Kneipen im Saarland dürfen ab Montag eine Stunde länger öffnen. Archivfoto: BeckerBredel
Restaurants und Kneipen im Saarland dürfen ab Montag eine Stunde länger öffnen. Archivfoto: BeckerBredel
Restaurants und Kneipen im Saarland dürfen ab Montag eine Stunde länger öffnen. Archivfoto: BeckerBredel
Restaurants und Kneipen im Saarland dürfen ab Montag eine Stunde länger öffnen. Archivfoto: BeckerBredel

Im Saarland gelten ab Montag (15. Juni 2020) neue Corona-Regeln. So kommt es unter anderem zu Lockerungen bei Veranstaltungen und in der Gastronomie. Der Überblick:

Was wieder öffnen darf

– Theater
– Opern
– Konzerthäuser
– andere Einrichtungen, die Kultur-Events veranstalten
– Sauna-Anlagen

Was weiterhin geschlossen bleiben muss

– Clubs
– Diskotheken
– Shisha-Bars
– Swinger-Clubs

Grenzkontrollen entfallen

Shoppen in Frankreich geht ab Montag wieder: Die Einreise ist dann ohne besonderen Grund erlaubt. Auch aus dem Ausland dürfen Touristen wieder nach Deutschland – die Corona-Grenzkontrollen enden.

Lockerungen bei Veranstaltungen

Ab Montag können Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 100 Besuchern stattfinden. Events mit mehr als zehn Personen müssen der Ortspolizeibehörde gemeldet werden. Die vollständige Kontakt-Nachverfolgung muss gewährleistet sein und der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden.

Kneipen und Restaurants dürfen länger öffnen

Die Gaststätten im Saarland müssen ab Montag spätestens um 24.00 Uhr schließen. Damit werden die Betriebszeiten um eine Stunde verlängert. Öffnen dürfen Restaurants und Kneipen weiterhin frühestens um 06.00 Uhr.

Mehr Leute beim Sport

Beim Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie beim Betrieb von Tanzschulen wird die Gruppengröße ab Montag von zehn auf maximal 20 Personen erhöht. Zuschauer sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder zugelassen. Auch hier gilt: Maximal 50 Personen in einem geschlossenen Raum und maximal 100 Menschen unter freiem Himmel sind erlaubt.

Lockerungen für Chöre

Chorveranstaltungen und -proben dürfen ab Montag mit bis zu zehn Teilnehmern stattfinden.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei, 10.06.2020
– Verordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie
– Deutsche Presse-Agentur