Prozess um Polizistenmord bei Kusel: Nebenangeklagter belastet Andreas S. schwer

Am heutigen Donnerstag (30. Juni 2022) fand der vierte Verhandlungstag des Prozesses um die Polizistenmorde bei Kusel statt. Vor dem Landgericht Kaiserslautern schilderten Ermittler:innen die polizeilichen Vernehmungen der Angeklagten nach der Tat. Darin belastet der Nebenangeklagte Florian V. den Hauptangeklagten Andreas S. schwer:
Der 33-jährige Angeklagte (l) steht neben seinen Anwälten Thomas Will (M) und Christian Kessler im Verhandlungssaal des Landgerichts. Dort begann am 21.06.2022 der Prozess wegen der Polizistenmorde im Januar. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool
Der 33-jährige Angeklagte (l) steht neben seinen Anwälten Thomas Will (M) und Christian Kessler im Verhandlungssaal des Landgerichts. Dort begann am 21.06.2022 der Prozess wegen der Polizistenmorde im Januar. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool

Vierter Verhandlungstag beim Polizistenmord-Prozess am Landgericht Kaiserslautern

Vor dem Landgericht Kaiserslautern fand am heutigen Donnerstag der vierte Verhandlungstag des Prozesses um den Polizistenmord bei Kusel statt. Heute wurden mehrere Ermittlungspersonen der Polizei vernommen. Eine Polizistin berichtete dabei umfassend von der polizeilichen Vernehmung des Nebenangeklagten Florian V. kurze Zeit nach der Tat.

Florian V. belastet Hauptangeklagten Andreas S. schwer

Demnach hatte der 33-Jährige den Hauptangeklagten Andreas S. bereits bei seiner ersten Vernehmung schwer belastet. Laut den Schilderungen von Florian V. hatten die beiden Männer in der Tatnacht bereits zahlreiche Tiere erlegt und wollten ihre Jagdwilderei eigentlich beenden, als sie dann plötzlich noch ein weiteres Wildschwein auf einem Feld nahe Ulmet im Kreis Kusel entdeckten. Dieses haben sie dann noch „mitnehmen“ wollen. V. gab gegenüber der Polizei an, dass er dafür dann aus dem Auto ausgestiegen sei und plötzlich Scheinwerfer gesehen habe. Deshalb habe er sich schnell an einer Böschung versteckt.

Andreas S. soll Polizeikräfte alleine erschossen haben

In der Folge will Florian V. dann gehört haben, wie die Polizei Andreas S. gefragt habe, wo denn sein Kollege sei. S. habe den V. dann zu sich hergerufen. Als V. in der Folge aufgestanden sei, habe er dann einen Funkspruch der Polizeikräfte gehört, in dem die Begriffe „dubiose Personen“ und „Wilderei“ gefallen sein sollen. Daraufhin sei dann sofort der erste Schuss gefallen. Zu diesem Zeitpunkt habe der V. allerdings weder Andreas S. noch den Polizisten gesehen.

Lediglich die junge Polizistin habe für ihn sichtbar vor einem der Fahrzeuge gestanden. Diese sei dann plötzlich mit Wucht umgefallen. Danach soll es zu einem weiteren Funkspruch gekommen sein: „Die schießen!“. Kurz darauf soll es noch einen lauten Schrei gegeben haben. V. geht davon aus, dass dieser vom erschossenen Polizeioberkommisar ausging. Auch auf den Polizisten soll S. alleine geschossen haben.

Hatte Florian V. Angst vor Andreas S.?

Wie die befragte Polizistin gegenüber den Richter:innen des Landgerichts darüber hinaus erklärte, hatte Florian V. bei seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt, dass er aus Angst zu der toten Polizistin gerannt sei. Er habe noch nie zuvor einen toten Menschen gesehen. Nach den Schüssen habe der Hauptangeklagte dem 33-jährigen V. dann befohlen, nach verlorenen Papieren zu suchen und ihm gedroht, er werde ihn „sonst daneben legen“.

Auch in den nachfolgenden Szenen, als die beiden mit dem Auto wegfuhren und dieses liegenblieb, schilderte V. seine Angst vor dem Hauptangeklagten. So soll Andreas S. nach der Autopanne das Handy von Florian V. verlangt haben. V. habe Angst gehabt, dass ihm S. etwas antut. S. soll zu diesem Zeitpunkt auch ein Jagdmesser an seinem Gürtel getragen haben. Als das Auto dann wieder ansprang, seien die beiden zurück nach Sulzbach gefahren, wo sie versucht hätten, die Schussspuren an ihrem Auto zu beseitigen.

Hauptangeklagter schildert Tat vollkommen anders

Der Hauptangeklagte Andreas S. schilderte die Tat abweichend von den Aussagen des Nebenangeklagten Florian V.. So berichtete S. am dritten Prozesstag davon, dass er zwar den Polizisten mit einem Gewehr erschossen, aber in einer Art Notwehrlage gehandelt habe. Die Polizistin habe wiederum der 33-jährige Florian V. erschossen. Mehr zu der Aussage von S. findet ihr unter: „Polizistenmord bei Kusel: Andreas S. weist Vorwürfe unter Tränen zurück“.

Staatsanwaltschaft glaubt, dass nur Andreas S. auf Polizeikräfte geschossen hat

Die Staatsanwaltschaft sowie die Ermittler:innen der Polizei gehen bislang von einem Schusswechsel zwischen dem Hauptangeklagten und dem Polizisten aus. Der Polizeikommissar soll dabei seine Dienstpistole leergeschossen haben, ohne den Angreifer zu treffen. Ein Ermittler der Polizei sprach am Donnerstag von insgesamt 20 Schüssen: 14 aus der Polizei-Dienstpistole einerseits sowie andererseits drei Schüssen aus einer Flinte und drei aus einem Jagdgewehr auf die beiden Polizisten. Das habe die Auswertung von Spuren am Tatort ergeben. Demzufolge soll Andreas S. alleine geschossen haben, der Nebenangeklagte soll dann zwar beim Spurenverwischen geholfen, aber selbst keine Schüsse abgegeben haben.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Bericht des „SWR“
– Deutsche Presse-Agentur