Rückruf von „Ritter Sport“-Schokolade wegen Verletzungsgefahr – in RLP verkauft

Für Rheinland-Pfalz wurde eine neue Produktwarnung veröffentlicht. Betroffen ist eine Sorte der beliebten Schokoladen-Marke "Ritter Sport". Bestimmte Verpackungen könnten Fremdkörper enthalten – und sollten daher sicherheitshalber nicht verzehrt werden.
Für diese gefüllte Vollmilchschokolade der Sorte Joghurt wurde ein Produktrückruf gestartet. Foto: Lebensmittelwarnung.de
Für diese gefüllte Vollmilchschokolade der Sorte Joghurt wurde ein Produktrückruf gestartet. Foto: Lebensmittelwarnung.de

Rückruf von „Ritter Sport“-Schokolade

Für Schokolade der Marke „Ritter Sport“ gilt aktuell ein Rückruf. Die gefüllte Vollmilchschokolade Sorte Joghurt in den 100 Gramm Verpackungen ist davon betroffen. Verkauft wurde sie in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Wie die Alfred Ritter GmbH in einer kurzen Meldung mitteilte, könnten einzelne Tafeln Kunststoffteile enthalten. Die Produktwarnung gilt für das Mindesthaltbarkeitsdatum vom 3. Februar 2025, mit folgenden Chargennummern: H3P1 0304, H3P2 0304 und H3P4 0304.

Verletzungsgefahr bei Verzehr

Wer die betroffene Joghurt-Schokolade zu Hause hat, sollte diese nicht mehr essen. Das Verletzungsrisiko ist sehr groß. Kunststoffsplitter könnten beim Verzehr, Verletzungen im Mund- sowie Rachenraum oder im schlimmsten Fall der inneren Organe führen.

Bei weiteren Fragen können Kund:innen sich an den Kunden-Service wenden. Ritter Sport gibt auf der Website folgende Wege an, um in Kontakt zu treten:

Verwendete Quellen:
– Lebensmittelwarnung.de