Tipps der Trierer Polizei: So kommt ihr gut durch die Fastnachtstage

Fastnacht steht vor der Tür und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Mit diesen Tipps der Polizei könnt ihr die anstehenden Fastnachtstage ohne jegliche Probleme verbringen:
Mit diesen Tipps übersteht ihr Fastnacht gut. Foto: Facebook/ Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval 1955 e.V.
Mit diesen Tipps übersteht ihr Fastnacht gut. Foto: Facebook/ Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval 1955 e.V.

Fastnacht steht vor der Tür

Die Vorbereitungen für den Höhepunkt des diesjährigen Straßenkarnevals laufen bei Polizei, den Ordnungsbehörden, aber auch bei den Tausenden von Feierwilligen auf Hochtouren. Die Frage nach dem passenden Kostüm und den dazugehörigen Accessoires dürfte da bei Vielen noch nicht geklärt sein. Damit beliebte Verkleidungen wie Polizist:in, Soldat:in oder Feuerwehrmann beziehungsweise -frau nicht zu ungewollten Problemen führen, möchte die Polizei Trier über die rechtlichen Bedingungen aufklären:

Beim Kostüm Polizist:in sollte das beachtet werden

Wer mit dem Gedanken spielt, sich beispielsweise als Polizist:in zu verkleiden, sollte bei der Wahl des Kostüms bedenken, dass dieses keinesfalls den Eindruck erwecken darf, es handle sich um eine echte Uniform. Damit könnte es gerade in stressigen oder unübersichtlichen Situationen zu einer ungewollten Verwechslung kommt. Rechtlich nicht zulässig ist das Anbringen von Dienstwappen oder Hoheitsabzeichen. Wer sich damit schmückt, muss mit einer Strafanzeige wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen rechnen. Kämen zu der Kostümierung dann auch noch konkrete Handlungen hinzu, die den Charakter einer Amtsausführung erwecken, wie beispielsweise das Anhalten von Autos, könnte sogar der Straftatbestand der Amtsanmaßung verwirklicht sein.

Spielzeugwaffen an Fastnacht

Auch das Tragen entsprechender Accessoires sollte wohlbedacht werden. Die Qualität von Spielzeugwaffen ist mittlerweile so gut, dass sie auf den ersten Blick selbst von Fachleuten nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind. Als Träger:in sogenannter Anscheinswaffen sollte man sich mit den Vorschriften des Waffengesetzes vertraut machen. Denn wenn dieser Gegenstand einer echten Waffe täuschend ähnlich sieht, darf er in der Öffentlichkeit erst gar nicht geführt werden, teilte die Polizei mit. Im Zweifelsfall sollte ein Modell gewählt werden, bei dem klar erkennbar ist, dass es sich um eine Spielzeugwaffe handelt.

Wertsachen im Blick behalten

Schön kostümiert und in der Menge schunkelnd, sollte auch der Schutz der eigenen Wertsachen nicht zu kurz kommen. Größere Menschenansammlungen und ausgelassene Stimmung bieten Taschendieben und Langfingern stets willkommene Gelegenheiten, ihre Fingerfertigkeiten unter Beweis zu stellen und den Opfern ihrer in offenstehenden Taschen und Jacken befindlichen Wertsachen zu entledigen. Achtet also gut auf eure Sachen.

Vermehrte Verkehrskontrollen an den Tagen

Wer es dann zu späterer Stunde zum Ende der Feierlichkeiten geschafft hat, hat sich im besten Fall dann auch schon im Vorfeld Gedanken um die eigene Heimfahrt gemacht. Die Polizei hat schon angekündigt, auf Trierer Straßen und darüber hinaus vermehrt Verkehrskontrollen durchzuführen, damit die Sicherheit für alle gewährleistet bleibt.

Verwendete Quelle:
– Mitteilung Polizeidirektion Trier, 01.02.2024