Tödlicher Messerangriff in Zweibrücken: Staatsanwaltschaft mit neuen Details

Vier Tage nach einem tödlichen Streit in Zweibrücken, bei dem ein 40-jähriger Mann sein Leben verlor, teilte die Staatsanwaltschaft am heutigen Freitag (21. August 2020) neue Ergebnisse ihrer Ermittlungen mit.
In Zweibrücken ist ein 40-jähriger Mann von seinem Nachbarn erstochen worden. Dieser plädiert auf Notwehr. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk
In Zweibrücken ist ein 40-jähriger Mann von seinem Nachbarn erstochen worden. Dieser plädiert auf Notwehr. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk
In Zweibrücken ist ein 40-jähriger Mann von seinem Nachbarn erstochen worden. Dieser plädiert auf Notwehr. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk
In Zweibrücken ist ein 40-jähriger Mann von seinem Nachbarn erstochen worden. Dieser plädiert auf Notwehr. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk

40-jähriger Mann stirbt in Zweibrücken nach Messerstichen

Am vergangenen Montag (17. August 2020) kam es in Zweibrücken zu einer Auseinandersetzung, bei der ein 40-jähriger Mann sein Leben verlor. Der 34-jährige Nachbar des Verstorbenen gab zu, dass er den Mann mit einem Küchenmesser erstochen habe, beteuerte aber, dass er in Notwehr gehandelt habe. Mehr Informationen zu der Tat unter: „Tödlicher Streit in Zweibrücken: Mann (†40) von Nachbar umgebracht“.

34-Jähriger mit rechtsextremem Hintergrund

Zwei Tage später gaben die Ermittlungsbehörden bekannt, dass der 34-Jährige, der seinen Nachbarn erstochen hat, bereits drei Einträge im Bundeszentralregister aufzuweisen hat. Er soll zudem Mitglied bei der rechtsextremen Organisation „Nationaler Widerstand“ gewesen sein. Dort sei er nach eigenen Angaben allerdings seit vier Jahren nicht mehr aktiv (Mehr unter: „Tödlicher Streit in Zweibrücken: neue Details zu Tatverdächtigem“).

Politische Gesinnung spielte laut Staatsanwaltschaft keine Rolle bei der Tat

Am heutigen Freitag teilte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken nun mit, dass sich hinsichtlich der Zugehörigkeit des Beschuldigten zur rechten Szene neue Informationen ergeben haben. Demnach habe die Auswertung von Filmmaterial ergeben, dass der 34-Jährige im Jahr 2019 noch an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene teilgenommen habe. Nach den bislang durchgeführten Ermittlungen soll die politische Gesinnung des Beschuldigten allerdings in keinem Zusammenhang mit der Tat stehen.

Neue Details zum Vorgeschehen der Tat

Neue Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft inzwischen zu dem Vorgeschehen der Tat. So soll der Beschuldigte zuvor mit seiner Mutter einen lautstarken Streit in seiner Wohnung gehabt haben. Als er laut herumschrie, habe die Mutter die Wohnung verlassen. Im Anschluss haben sich dann der 40-Jährige und weitere Nachbarn zu der Wohnung des Beschuldigten begeben, um diesen wegen des lautstarken Streits zur Rede zu stellen. 

Da der 34-Jährige den Personen keinen Zutritt zu seiner Wohnung gewähren wollte, soll der 40-Jährige sich gewaltsam Zutritt zu der Wohnung verschafft haben. Dabei soll er auch die Wohnungstür des 34-Jährigen zerstört haben. Die anderen Nachbarn hätten das Haus dann in der Folge wieder verlassen, weil ein anderer Nachbar mitgeteilt hatte, dass er die Polizei alarmiert habe und diese unterwegs sei. Hinsichtlich des anschließenden unmittelbaren Tatgeschehens gibt es bislang keine neuen Erkenntnisse, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.

Staatsanwaltschaft teilt Ergebnis der Obduktion mit

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft auf das Ergebnis einer durchgeführten Obduktion mitgeteilt. Diese ergab ein „Verbluten nach innen und außen“ als Todesursache, wie es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt. Der Stich habe neben Herzbeutel und Herzkammer auch den linken Leberlappen, die linke Nierenschlagader und die „Vena cava“ verletzt. In der Bauchhöhle befanden sich 800 ml Blut. Ein Vortest auf Drogen fiel negativ aus. Laut Staatsanwaltschaft war Alkoholgeruch wahrnehmbar. Das Ergebnis der Alkoholuntersuchung liege allerdings noch nicht vor.

Die Atemalkoholkonzentration des Beschuldigten betrug 0,0 Promille. Das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung liege aber auch hier noch nicht vor.

Weitere Ermittlungen stehen noch an

Wie die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Freitagnachmittag abschließend mitteilte, stehen die Ergebnisse verschiedener kriminaltechnischer Untersuchungen sowie ein Sachverständigengutachten noch aus. Zudem müssen noch weitere Zeugen vernommen werden.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Angaben der Staatsanwaltschaft Zweibrücken vom 21.08.2020