Trotz Höflichkeitsform: „Sie Vollidiot!“ kostet Frau in Perl 500 Euro

Auch das Verwenden der Höflichkeitsform "Sie" hat eine Frau bei einer Beleidigung eines Polizisten nicht vor einer Geldstrafe schützen können.

Grenzkontrollen im April

Bereits im April 2020 hatten Einsatzkräfte der Bundespolizei anlässlich der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen den Verkehr überwacht. Kontrolliert wurde unter anderem eine Frau in Nennig, die aus Luxemburg kommend nach Deutschland einreisen wollte. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken am heutigen Freitag (12. Februar 2021) mit.

Beleidigung von Polizei

„Die Saarländerin verhielt sich bereits zu Beginn der Kontrolle äußerst unkooperativ„, schilderten die Beamt:innen. Sie habe etwa die Herausgabe ihres Personalausweises verweigert. Nach einer erneuten Aufforderung, das Dokument vorzuzeigen, schrie die Frau der Polizei zufolge laut: „Sie Vollidiot! Ihnen zeige ich gar nichts. Sie sind das Allerletzte!“.

500 Euro Geldstrafe

Trotz der verwendeten Höflichkeitsform „Sie“ verurteilte das Amtsgericht Merzig die Verkehrsteilnehmerin nun wegen Beleidigung. Sie muss eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen, hieß es abschließend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken, 12.02.2021