Zweibrücken-Land: Schlüsselnotdienst zockt Frau ab

Viel zu hoch war die Rechnung, die ein Schlüsselnotdienst für das Öffnen einer Tür in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land forderte. Gegen die Firma leitete die Polizei strafrechtliche Ermittlungen ein.

Eine Frau aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land bestellte am gestrigen Montag (20. Januar 2020) einen Schlüsselnotdienst, da sie sich aus Versehen aus ihrem Haus ausgeschlossen hatte. Nach Angaben der Polizei stieß die Frau bei einer Internet-Recherche auf einen Türöffnungsservice aus Westfalen.

Mitarbeiter fordert 580 Euro

„Relativ zügig“ entsandte das Unternehmen einen örtlichen Mitarbeiter, heißt es in der Pressemitteilung. Dieser klärte die Frau allerdings nur unzureichend über die zu erwartenden Kosten auf. Noch vor Beginn der Arbeiten ließ er sie ein Auftragsformular unterschreiben.

Nachdem die erfolgreiche Türöffnung erfolgt war, „verlangte der Mann jedoch plötzlich mehr Geld„, so die Polizei. Er forderte einen Betrag von 580 Euro. Diesen beglich die Frau mittels EC-Karte. Erst im Nachhinein kam ihr der Preis deutlich zu hoch vor, sodass die mutmaßlich Geschädigte Strafanzeige erstattete. Die Polizei leitete strafrechtliche Ermittlungen gegen die Firma ein.

Hinweis der Polizei

Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass überall dort, wo Menschen dringend auf handwerkliche Hilfe angewiesen sind, Firmen ohne örtlichen Bezug mit deutlich größerer Wahrscheinlichkeit stark überteuerte Rechnungen ausstellen.

Es empfiehlt sich in diesen Fällen immer, die zur Unterschrift vorgelegten Formulare genauestens durchzulesen und nur dann zu unterschreiben, wenn man auch das Kleingedruckte studiert und dort keine Formulierungen gefunden hat, die den beauftragten Firmen die Möglichkeit einräumen, den zunächst vereinbarten Preis nachträglich zu erhöhen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizeiinspektion Zweibrücken, 21.01.2020