Zweibrücken: Möbel Martin darf Ausstellung erweitern – unter Auflagen

30.000 Quadratmeter: Auf diese Größe darf künftig die Verkaufsfläche von Möbel Martin in der Zweibrücker Wilkstraße erweitert werden. Wenn sich das saarländische Unternehmen an einige Auflagen hält.

Im Dezember 2018 stellte der Saarbrücker Möbelhänder Martin bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) eine Anfrage, die Verkauf- und Ausstellungsfläche von 24.000 auf 35.000 Quadratmeter zu erweitern. Darüber berichtet unter anderem die „Rheinpfalz“.

In der vergangenen Woche kam es schließlich zu einer Bewilligung der Möbel-Martin-Erweiterung. Allerdings unter bestimmten Auflagen, die der Händler erfüllen müsse. Denn unter anderem würde das Vorhaben gegen die Schutzrechte des Innenstadt-Handels verstoßen, so der Medienbericht.

Das sind die zentralen Auflagen im Detail:

• Die Erweiterung der Gesamtverkaufsfläche dürfe maximal 30.000 Quadratmeter betragen
• Waren mit „Innenstadt-Relevanz“ (zum Beispiel Haushaltswaren oder Textilien) dürfe das Unternehmen auf höchstens 2.900 Quadratmetern verkaufen
• Einzelne „Angebotsgruppen“ mit „Innenstadt-Relevanz“ dürfe man allenfalls auf einer Fläche zu jeweils 800 Quadratmetern vermarkten

Insgesamt wolle Möbel Martin zehn bis 15 Millionen Euro in den Zweibrücker Standort investieren. Derzeit sei allerdings unklar, wie das Unternehmen mit den Auflagen umgehen wird, heißt es.

Verwendete Quellen:
• Rheinpfalz