Zweifel an Foltervorwurf nahe Saar-Grenze – Deutscher kommt in Forbach wieder frei
Justiz zweifelt an Foltervorwurf – Deutscher kommt in Frankreich frei
Im aufsehenerregenden Fall eines deutschen Paares in Forbach/Frankreich, nahe der Saar-Grenze, hält die Justiz die Vorwürfe der Freiheitsberaubung, Folter und Vergewaltigung für fragwürdig. Es gebe keine Erkenntnisse, die die schweren Beschuldigungen der Frau gegen ihren Mann untermauerten, sagte der Staatsanwalt von Saargemünd, Olivier Glady, am Dienstag (8. August 2023). Der 55 Jahre alte festgenommene Deutsche solle aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden. Für eine strafrechtliche Verfolgung des Mannes gebe es keine Anhaltspunkte.
Mit Stand vom Mittwochmorgen teilte der Staatsanwalt von Saargemünd mit: Mittlerweile wurde der 55-Jährige aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Demnach ist der Mann wieder auf freiem Fuß. Keinerlei strafrechtliche Verfolgung sei vorgesehen.
Keine Hinweise auf Vorwürfe
Zunächst waren Ermittlungen wegen möglicher Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Folter aufgenommen worden. Glady wertete den Vorwurf der Freiheitsberaubung nun als „inexistente Wirklichkeit“. Für Vergewaltigungen gebe es keine Spuren, auch der Vorwurf der Folter konnte durch keine gewonnenen Erkenntnisse erhärtet werden.
Anruf in Wiesbaden – und nicht im angrenzenden Saarland
Am Montagmorgen hatten französische Polizeikräfte den Mann in Forbach festgenommen. Seine 53 Jahre alte Frau, ebenfalls Deutsche, hatte Glady zufolge zuvor die deutschen Sicherheitskräfte angerufen. Sie gab an, seit 2011 von ihrem Mann gefangen gehalten und misshandelt zu werden. Warum die Frau ausgerechnet im hessischen Wiesbaden und nicht im angrenzenden Saarland anrief? Sie habe die Telefonnummer der Polizei in einer Fernsehsendung gesehen und im Kopf behalten, sagte Glady.
Fall soll „soziale Verzweiflung offenbaren“
Statt eines strafrechtlichen Schreckens scheine der Fall viel mehr soziale Verzweiflung zu offenbaren, resümierte der Staatsanwalt. In der langen Befragung habe die Frau ihre Anschuldigungen wiederholt. Ihr Mann hingegen sprach von einer Krankheit, unter der seine Gattin seit Längerem leide. Diese bestritt, krank zu sein. „Aber zum jetzigen Zeitpunkt und besonders unter Berücksichtigung der rechtsmedizinischen Erkenntnisse ist ihre eigene Einschätzung der Situation vielleicht nicht die zutreffendste.“
Frage nach möglicher Erkrankung
An welcher Erkrankung die Frau genau leiden soll, war zunächst nicht klar. Auch das Paar könne keine eindeutige Diagnose nennen, sagte Glady. Es habe keinerlei medizinische Betreuung gegeben. Der Mann hatte erzählt, die beiden hätten sich nicht an französische Ärzte gewandt, weil sie kein Französisch sprachen. Auch seien sie in Frankreich nicht versichert und hätten sich Gedanken über medizinische Kosten gemacht.
Paar lebt seit Jahren in Frankreich
Das Paar ist seit 2001 verheiratet und lebt seit Jahren in Frankreich. Der Mann war dort zunächst für ein deutsches Unternehmen tätig. Als die Firma umzog, verlor er seinen Job und erhielt aus Frankreich Arbeitslosengeld. Zu seiner Familie in Deutschland habe er keinen Kontakt. Auch die Frau stehe nicht mit ihren in Spanien lebenden Eltern und ihrer Schwester in Verbindung.
Ergebnisse von psychologischer Untersuchung erwartet
Seit Symptome auftraten, so gab es der Mann in seiner Vernehmung an, pflegte der Deutsche seine Frau. Vor rund zehn Monaten habe sich ihr Zustand verschlechtert. Sie hätte seitdem nicht mehr gehen können. Staatsanwalt Glady zufolge vermutet der Mann, dass seine Frau ihn für ihr Leiden verantwortlich macht und aus diesem Grund die schweren Vorwürfe gegen ihn erhoben hat. Die Frau war am Dienstagabend noch immer im Krankenhaus. Die Ergebnisse einer psychologischen Untersuchung standen aus.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Artikel