„Arschloch“, „Idiot“ oder Mittelfinger: Das kostet es, wenn man im Straßenverkehr beleidigt
Dieser Text wurde mithilfe von KI generiert und von der Redaktion vor Veröffentlichung überprüft.
Bitte beachten: Wörtliche Zitate wurden nach Empfehlung der DIN-Norm für Leichte Sprache (DIN SPEC 33429) ggfs. ebenfalls angepasst.Originaltext und -zitate im Originalbeitrag: „Arschloch“, „Idiot“ oder Mittelfinger: Das kosten diese Beleidigungen im Straßenverkehr
Warum Menschen im Straßenverkehr schneller beleidigen
Viele Menschen finden es stressig, im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Sie stehen lange im Stau oder fahren auf unsicheren Fahrradwegen. Dann sind sie schnell genervt und beleidigen andere. Der Automobilclub Mobil erklärt sinngemäß: Wenn man im Auto sitzt, beleidigt man schneller. Man fühlt sich sicherer im eigenen Auto. Man sagt Dinge, die man sonst nicht sagen würde.
Beleidigungen im Straßenverkehr können Folgen haben
Wenn man im Straßenverkehr beleidigt, kann das Folgen haben. Zum Beispiel, wenn man den Mittelfinger zeigt oder die Zunge rausstreckt. Aber man wird nur bestraft, wenn die beleidigte Person eine Anzeige macht. Daniela Mielchen, eine Anwältin für Verkehrsrecht: Man muss bei der Polizei eine Anzeige machen, wenn man beleidigt wurde.
Beleidigungen sind oft schwer zu beweisen
Es ist nicht immer einfach zu beweisen, dass man beleidigt wurde. Oft sagt eine Person etwas anderes als die andere. Aber meistens glauben die Staatsanwaltschaft und das Gericht der Person, die beleidigt wurde. Um eine Anzeige zu machen, braucht man die Daten der Person, die beleidigt hat. Aber diese Person gibt ihre Daten meistens nicht freiwillig. Mielchen rät, das Autokennzeichen zu notieren und Zeugen zu nennen. Man kann auch Fotos und Videos als Beweis einreichen. Aber Vorsicht: Man darf nicht ohne Erlaubnis Fotos oder Videos von jemandem machen. Das ist gegen das Persönlichkeitsrecht.
So wird die Strafe berechnet
Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Dingen ab. Zum Beispiel, ob die Person zum ersten Mal beleidigt hat und wie das Gericht die Situation bewertet. Meistens muss man eine Geldstrafe zwischen 15 und 20 Tagessätzen zahlen. Ein Tagessatz ist das Geld, das die Person an einem Tag verdient. Das Gericht rechnet so: Tagessatz = monatliches Nettoeinkommen/30. Dann wird der Tagessatz mit der Anzahl der Tagessätze multipliziert.
So viel können Beleidigungen kosten
Es gibt keine festen Strafen für Beleidigungen. Aber Gerichte haben schon Geldstrafen von 150 Euro bis zu 4.000 Euro verhängt. Hier sind einige Beispiele für Strafen, die Gerichte in der Vergangenheit verhängt haben (Wichtig: Es kommt immer auf die genaue Situation an und wie viel Geld die Person verdient):
Beleidigung | Strafe |
---|---|
Zunge herausstrecken | 150 Euro |
„Du Mädchen!“ (zu einem Polizisten) | 200 Euro |
„Bekloppter“ | 250 Euro |
„Dumme Kuh“ | 300 Euro |
„Leck mich doch!“ | 300 Euro |
„Du blödes Schwein“ | 475 Euro |
„Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?“ | 500 Euro |
„Was willst du, du Vogel?“ | 500 Euro |
„Asozialer“ | 550 Euro |
„Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!“ | 600 Euro |
Polizisten duzen | 600 Euro |
„Du Holzkopf!“ | 750 Euro |
den Vogel zeigen | 750 Euro |
„Bei dir piept’s wohl!“ | 750 Euro |
die Scheibenwischer-Geste machen | 1.000 Euro |
„Du Wichser“ | 1.000 Euro |
„Idiot“ | 1.500 Euro |
„Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!“ | 1.600 Euro |
„Schlampe“ | 1.900 Euro |
„Fieses Miststück“ | 2.500 Euro |
„Alte Sau“ | 2.500 Euro |
den Stinkefinger zeigen | 4.000 Euro |
Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Bußgeldkatalog.de
– ADAC