Warnungen im Saarland und Rheinland-Pfalz: Diese Sachen solltest du nicht essen

Für Saarland und Rheinland-Pfalz gibt es jetzt mehrere Warnungen für Lebensmittel. Diese Sachen sind von den Rückrufen betroffen:
Für Smoothies und Smoothie-Bowls gilt aktuell eine Lebensmittelwarnung. Verkauft wurden sie unter anderem bei Lild und Netto. Fotos: Lebensmittelwarnun/ Jens Kalaene/dpa/Hendrik Schmidt/dpa
Für Smoothies und Smoothie-Bowls gilt aktuell eine Lebensmittelwarnung. Verkauft wurden sie unter anderem bei Lild und Netto. Fotos: Lebensmittelwarnun/ Jens Kalaene/dpa/Hendrik Schmidt/dpa

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Originaltext und -zitate im Originalbeitrag: Aktuelle Warnungen im Saarland und Rheinland-Pfalz: Diese Produkte sollten nicht verzehrt werden

Im Saarland und in Rheinland-Pfalz gibt es einen Rückruf für einige Sachen. Es geht um Smoothies und Smoothie-Bowls:

Smoothies nicht trinken: Verkauft bei Lidl und Netto

Die Smoothies von Lidl und Netto könnten Bauchweh, Erbrechen und Probleme mit dem Bauch machen. Du solltest sie nicht trinken. Der Hersteller ruft bestimmte Flaschen von diesen Sachen zurück: „Solevita Smoothie Red Genius“ und „KINGSWAY Banane-Traube-Cranberry-Granatapfel-Acai“.

In einigen dieser Smoothies ist Aroniasaft, der Patulin hat. Patulin besteht aus Schimmelpilzen und kann gefährliche Folgen für die Gesundheit haben. Folgen können Bauchweh, Erbrechen und Probleme mit dem Bauch sein.

Diese Flaschen sind von der Warnung betroffen

Bei dem Getränk „Solevita Smoothie Red Genius“ werden die 250-Milliliter-Flaschen mit den Haltbarkeitsdaten 13. und 14. März von Lidl zurückgerufen – in ganz Deutschland. Der Smoothie „KINGSWAY Banane-Traube-Cranberry-Granatapfel-Acai und andere Früchte“ war bei Netto zu kaufen. Der Rückruf gilt für die Flaschen mit Haltbarkeitsdatum 12. März. Sie wurden in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern verkauft.

Für diese Smoothies gibt es jetzt eine Warnung. Du solltest sie nicht trinken. Fotos: Lebensmittelwarnung.de

Rückruf beachten und Sachen zurückgeben

Kunden sollten den Rückruf von der Molkerei Gropper beachten und den Smoothie nicht trinken. Die Sachen können auch ohne Kassenzettel in den Lidl- und Netto-Läden zurückgegeben werden.

Rückruf von Smoothies in Schälchen von Dr. Oetker

Neben den Getränken gibt es jetzt auch eine Warnung für Smoothies im Schälchen von Dr. Oetker. Diese werden wegen möglicher Schimmelpilzgifte zurückgerufen. Das Produkt heißt „Smoothie Bowl mit Erdbeer, Banane, Aronia und Leinsamen“. Betroffen ist Ware mit dem Verfallsdatum 23. April 2024. Das Produkt wurde in Deutschland, Österreich und Finnland ab Januar verkauft.

Wegen möglicher Schimmelpilzgifte wird die Smoothie-Bowl zurückgerufen. Foto: Lebensmittelwarnung.de

Geld wird auch zurückgegeben

Wer so einen Becher zu Hause hat, kann ihn in den Laden zurückbringen. Die Firma sagt, dass das Geld zurückgegeben wird.

Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Lebensmittelwarnung.de