Aktuelle Warnungen im Saarland und Rheinland-Pfalz: Diese Produkte sollten nicht verzehrt werden

Für das Saarland und Rheinland-Pfalz liegen aktuell mehrere Lebensmittelwarnungen vor. Folgende Produkte betreffen die entsprechenden Rückrufe:
Für Smoothies und Smoothie-Bowls gilt aktuell eine Lebensmittelwarnung. Verkauft wurden sie unter anderem bei Lild und Netto. Fotos: Lebensmittelwarnun/ Jens Kalaene/dpa/Hendrik Schmidt/dpa
Für Smoothies und Smoothie-Bowls gilt aktuell eine Lebensmittelwarnung. Verkauft wurden sie unter anderem bei Lild und Netto. Fotos: Lebensmittelwarnun/ Jens Kalaene/dpa/Hendrik Schmidt/dpa
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Rückruf von Obst-Produkten im Saarland und Rheinland-Pfalz

Derzeit gibt es im Saarland und in Rheinland-Pfalz für mehrere Produkte einen Rückruf. Betroffen sind Smoothies und Smoothie-Bowls:

Smoothies auf keinen Fall verzehren: Verkauft bei Lidl und Netto

Bei Lidl und Netto verkaufte Smoothies könnte Übelkeit, Erbrechen und Verdauungsstörungen verursachen. Sie sollten keinesfalls getrunken werden. Der Hersteller ruft bestimmte Flaschen folgender Produkte zurück: „Solevita Smoothie Red Genius“ und „KINGSWAY Banane-Traube-Cranberry-Granatapfel-Acai“.

In einigen dieser Smoothies befinde sich Aroniasaft, der mit Patulin belastet sei. „Patulin ist eine von Schimmelpilzen gebildete gesundheitlich bedenkliche Substanz (Mykotoxin), welche zu Übelkeit, Erbrechen und Verdauungsstörungen führen kann“, hieß es in den am Donnerstag (7. März 2024) auf dem amtlichen Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlichten Rückrufen.

Diese Chargen sind von der Warnung betroffen

Im Fall des Getränks „Solevita Smoothie Red Genius“ werden die 250-Milliliter-Flaschen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 13. und 14. März von Lidl zurückgerufen – deutschlandweit. Der Smoothie „KINGSWAY Banane-Traube-Cranberry-Granatapfel-Acai und andere Früchte“ stand beim Discounter Netto in den Regalen. Der Rückruf gilt für die Flaschen mit Mindesthaltbarkeitsdatum 12. März. Sie wurden in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern angeboten.

Für diese Smoothies gilt aktuell eine Lebensmittelwarnung. Sie sollten nicht verzehrt werden. Fotos: Lebensmittelwarnung.de

Rückruf unbedingt beachten und Produkt zurückgeben

Kundinnen und Kunden sollten den Rückruf der Molkerei Gropper unbedingt beachten und den Smoothie keinesfalls verzehren, hieß es weiter. Die Produkte können auch ohne Kassenzettel in den Lidl- und Netto-Filialen zurückgegeben werden.

Rückruf von Smoothies in Schälchen von Dr. Oetker

Neben den Getränken gilt aktuell auch eine Produktwarnung für Smoothies im Schälchen von Dr. Oetker. Diese werden wegen möglicher Schimmelpilzgifte vorsorglich zurückgerufen. Grund seien Rückstände des von Schimmelpilzen gebildeten Stoffes Patulin, die in dem Produkt „Smoothie Bowl mit Erdbeer, Banane, Aronia und Leinsamen“ enthalten sein könnten, hatte das Unternehmen mit Sitz in Bielefeld mitgeteilt. Betroffen sei Ware mit dem Verfallsdatum 23. April 2024. Das Produkt sei in Deutschland, Österreich und Finnland ab Januar in den Verkehr gebracht worden.

Wegen möglicher Schimmelpilzgifte wird die Smoothie-Bowl zurückgerufen. Foto: Lebensmittelwarnung.de

Kaufpreis wird ebenfalls erstattet

Wer einen dieser Becher zu Hause im Kühlschrank stehen hat, kann ihn in den jeweiligen Einkaufsmarkt zurückbringen. Dem Hersteller zufolge wird der Kaufpreis erstattet.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Lebensmittelwarnung.de