52 Kinder gelten hierzulande aktuell als vermisst

Aktuell werden in Rheinland-Pfalz zahlreiche Menschen vermisst. Unter anderem wird nach 52 Kindern gesucht.
Kinderspielzeug steht auf dem Sandkasten von einem Spielplatz. Foto: picture alliance/dpa
Kinderspielzeug steht auf dem Sandkasten von einem Spielplatz. Foto: picture alliance/dpa

In Rheinland-Pfalz gelten 52 Kinder als vermisst

In Rheinland-Pfalz werden im Juni 52 Kinder unter 14 Jahren vermisst. Im Vergleich zum selben Zeitpunkt im Vorjahr sei dies ein Kind mehr, teilte das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz in Mainz auf dpa-Anfrage mit. In den meisten Fällen könnten die Hintergründe der Vermisstenfälle aufgeklärt werden. Gründe für das Verschwinden von Kindern seien beispielsweise Abenteuerlust, Streit innerhalb der Familie oder Kindesentziehungen aufgrund von Sorgerechtsstreitigkeiten.

Auch vermisste unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern in Deutschland unterwegs seien, könnten dazu zählen, teilte das LKA mit. In seltenen Fällen sei auch ein Unglücksfall oder eine Straftat Grund für den Vermisstenfall.

So viele Jugendliche und Erwachsene werden derzeit vermisst

Zudem gelten in Rheinland-Pfalz aktuell 84 Jugendliche als vermisst. Dies sind laut LKA drei Fälle mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen insgesamt 156 vermisste Erwachsene (2022: 146). Diese Zahl unterliege regulären Schwankungen, hieß es.

Viele Fälle klären sich nach einem Monat

Rund die Hälfte aller Vermisstenfälle erledige sich erfahrungsgemäß innerhalb der ersten Woche, teilte das LKA weiter mit. Nach einem Monat seien in der Regel über 80 Prozent der Fälle aufgeklärt. Der Anteil der Personen, der länger als ein Jahr vermisst werde, bewege sich bei etwa drei Prozent. Seit mehr als zwei Jahren sind derzeit 163 Personen in Rheinland-Pfalz vermisst.

Wann gilt jemand als vermisst?

Personen gelten als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen, ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und ernsthafte Gefahr für Leib oder Leben besteht. Bei Kindern und Jugendlichen müssen jedoch nur die ersten beiden Faktoren zutreffen. Die weitläufig verbreitete Annahme, dass eine Person erst 24 Stunden nach ihrem Verschwinden als vermisst gemeldet werden kann, ist ein Irrtum.

Deutsche Presse-Agentur, SOL.de