Aktionsbündnis „Exhaus bleibt“ gibt rechtliche Prüfung in Auftrag

Das Aktionsbündnis "Exhaus bleibt" hat nun ein juristisches Gutachten eigenständig in Auftrag gegeben. Aufgeben ist keine Option.
(c) 'Aktionsbündnis Exhaus bleibt!
(c) 'Aktionsbündnis Exhaus bleibt!

Geld für Gutachten gesammelt

„Das Aktionsbündnis wird nicht ruhen, bevor das Exhaus gerettet ist! Deswegen haben wir auch ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben – das notwendige Geld haben wir in wenigen Stunden innerhalb des Aktionsbündnisses zusammengesammelt. Wenn es Aussicht auf Erfolg hat, dann klagen wir auch! sagt Sabine Dengel, Vertretungsberechtigte für das Exhaus-Bürgerbegehren, wie gewohnt zielorientiert.

Bürgerbegehren sei nicht rechtsmäßig

Die Rechtsabteilung der Stadt Trier hatte Anfang Juni in einem internen Gutachten behauptet, dass das Bürgerbegehren nicht rechtmäßig sei. Damit wurde auch verhindert, dass ein eventueller Bürgerentscheid, also eine Volksabstimmung über das Exhaus, gleichzeitig mit der OB-Wahl stattfinden würde.

Große Unmut bei Nachbarn und Vertreter

Dengel weiter: „Wir geben nicht auf! Das ‚Aktionsbündnis Exhaus bleibt!‘ wird jedoch trotzdem aktiv in den Wahlkampf eingreifen und die Kandidierenden bei dem Thema festnageln

Das städtische Gebäude ist in einem schlechten baulichen Zustand und das löst bei den Menschen aus Trier, aber auch von außerhalb großes Unverständnis aus. „Es kann doch nicht so schwer sein, sein eigenes Haus in Schuss zu halten“, beschwert sich eine Anwohnerin in Trierer Dialekt und bringt damit den Frust über die Stadtverwaltung gut auf den Punkt.

„Immer wieder fragen uns Leute, was denn nun mit dem Exhaus passiert„, sagt der ebenfalls für das Bürgerbegehren Vertretungsberechtigte Rapper DMO, „das ist schon frustrierend, nichts Konkretes sagen zu können und dass das Haus weiter verfällt.“

Weiteres Gutachten noch offen

Die Stadt hat zusätzlich noch ein externes Gutachten in einer Koblenzer Kanzlei in Auftrag gegeben. Von einem Ergebnis war bisher noch nichts zu hören.

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