Allgemeinverfügung: Feuerwerksverbot auf dem Trierer Hauptmarkt zu Silvester/ Neujahr

Auf dem Trierer Hauptmarkt darf zu Silvester kein Feuerwerk abgeschossen werden. Das wurde in einer Allgemeinverfügung beschlossen:
picture alliance/dpa
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Wie bereits im vergangenen Jahr, erlässt die Stadt Trier auch in diesem Jahr an Silvester per Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot für den Trierer Hauptmarkt. Die Allgemeinverfügung untersagt für Samstag, 31. Dezember 2022, und Sonntag, 1. Januar 2023, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Hauptmarkt.

Probleme wie Silvester 2019/2020 soll es nicht mehr geben

Hintergrund der Entscheidung sind die Vorkommnisse in der Silvesternacht 2019/2020, als es auf dem Hauptmarkt aufgrund des Abbrennens von Feuerwerkskörpern zu erheblichen Problemen kam: Damals wurden diese in alle Richtungen geschossen, wodurch mehrere Personen getroffen und verletzt wurden. Zur Versorgung erforderliche Rettungswägen kamen aufgrund der Menschenansammlungen nicht zum Einsatzort. Zudem wurde ein Rettungswagen gezielt mit Böllern gegen die Windschutzscheibe beworfen, die Sicht war durch die starke Rauchentwicklung erheblich behindert. Erschwert wurde die Situation zusätzlich durch unkontrolliert umherfliegende Feuerwerkskörper. Von einem wurde auch ein Rettungssanitäter am Unterarm getroffen und es gab Brandspuren auf der Schutzkleidung. Durch das Abbrennen der Feuerwerkskörper kam es auf dem Hauptmarkt also zu gefährlichen Situationen für Passanten und Rettungskräfte.

Vorbeugung

Das städtische Ordnungsamt befürchtet, dass es auch in diesem Jahr zu einer vergleichbaren Situation kommen könnte, die man mit dem Verbot vermeiden will. Ordnungsdezernent Ralf Britten erläutert: „Wir mussten abwägen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit wiegt für uns stärker, als das Recht auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Mit dem Verbot möchten wir die Situation auf dem Hauptmarkt entspannen. Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und gesunden Rutsch ins neue Jahr.

Stadt Trier