Amokfahrer von Trier wegen Fehlern wieder vor Gericht: So war der erste Prozesstag

Etwas mehr als drei Jahre ist es her, dass ein Mann mit seinem Wagen durch die Trierer Innenstadt fuhr und mehrere Menschen tötete. Jetzt kommt es zur Teil-Neuauflage des Prozesses um die Amokfahrt. Heute fing der Prozess an.
Der Angeklagte (r) steht beim Prozessauftakt um die tödliche Amokfahrt in Trier erneut im Gerichtssaal zwischen seinen Verteidigern Frank Peter (l). Foto: Harald Tittel/dpa
Der Angeklagte (r) steht beim Prozessauftakt um die tödliche Amokfahrt in Trier erneut im Gerichtssaal zwischen seinen Verteidigern Frank Peter (l). Foto: Harald Tittel/dpa

Trierer Amokfahrer erneut vor Gericht: Schuldfähigkeit steht im Fokus

Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen hat am heutigen Dienstag (27. Februar 2024) der neue Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier vor gut drei Jahren begonnen. Bei der Todesfahrt des heute 54-Jährigen mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone starben fünf Menschen unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Der Prozess vor dem Landgericht Trier wird in Teilen neu aufgerollt, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil überwiegend aufgehoben hat. Dass der Angeklagte der Täter war, ist in der Neuauflage des Prozesses unbestritten. Zum Auftakt verlas Oberstaatsanwalt Eric Samel die Anklage. Bei dem neu aufgerollten Prozess sind bis 2. Mai insgesamt rund 60 Zeugen geladen.

In der Teil-Neuauflage des Prozesses steht die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten im Fokus. Denn nach Ansicht vom BGH haben die Trierer Richter Fehler gemacht. Bei dem Mann war eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Deswegen hatte das Gericht ihn generell für vermindert schuldfähig gehalten. Konkret auf die Tat bezogen geprüft und begründet hatte das Gericht die Annahme jedoch nicht, wie der BGH urteilte. Zudem habe das Gericht es versäumt, die Auswirkungen des Alkoholkonsums des Angeklagten in Kombination mit seiner Krankheit auf die Schuldfähigkeit zu prüfen, sagte der Trierer Strafrechtsprofessor Mohamad El-Ghazi. Nach seiner Einschätzung ist die Frage der Schuldfähigkeit „jetzt grundsätzlich offen“.

Angeklagter bricht dieses Mal möglicherweise das Schweigen

Im ersten Prozess hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen. In diesem Prozess könne es aber „durchaus sein, dass er zu einem gegebenen Zeitpunkt dann eine Einlassung abgibt“, sagt dessen Verteidiger Frank K. Peter kurz vor Prozessbeginn der Deutschen Presse-Agentur. Ziel seines Mandanten sei es, „ein gerechtes, richtiges Urteil zu erreichen“.

Kurz vor Prozessbeginn starb ein weiteres Opfer

Zum Prozessbeginn wurde bekannt, dass ein bei der Tat schwerst verletzter Mann in der Nacht zum Dienstag gestorben ist. Der 66-Jährige sei „an den direkten Folgen der bei dem Tatgeschehen erlittenen Verletzungen“ gestorben, teilte dessen Anwalt Andreas Ammer mit. Der Mann war seit der Amokfahrt schwerst pflegebedürftig gewesen.

Neuauflage ist für Hinterbliebene nur schwer zu ertragen

Der neue Prozess ist für Opfer und Hinterbliebene eine große Belastung. „Der Albtraum hört nicht auf. Man kommt nicht zur Ruhe“, sagte Petra Lieser, deren Tochter Katja Lieser im Alter von 25 Jahren bei der Amokfahrt getötet wurde. „Bei mir ist es absolute Wut. Nicht nur auf den Angeklagten, sondern auch auf unsere Gerichtsbarkeit“, sagte Wolfgang Hilsemer, der bei der Amokfahrt seine Schwester (73) verlor und dessen Schwager später an den erlittenen Verletzungen starb.

Der Angeklagte war am 1. Dezember 2020 durch die belebte Einkaufsstraße gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Dafür war er im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu lebenslang verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur