Amokfahrt in Trier: Seit heute gibt es ein weiteres Todesopfer

Der Prozess um die Amokfahrt in Trier wird zum Teil neu aufgerollt. Zum Auftakt der Revision ist heute Morgen bekannt geworden, dass eine weitere Person an den Folgen der Amokfahrt gestorben ist.
Der Angeklagte (3.v.l.) steht beim Prozessauftakt um die tödliche Amokfahrt in Trier erneut vor Gericht. Foto: Harald Tittel/dpa
Der Angeklagte (3.v.l.) steht beim Prozessauftakt um die tödliche Amokfahrt in Trier erneut vor Gericht. Foto: Harald Tittel/dpa

Sechstes Todesopfer: Mann stirbt drei Jahre nach der Amokfahrt

Mehr als drei Jahre ist es her, dass ein Mann mit einem Auto durch die Trierer Innenstadt fuhr. Die Amokfahrt forderte fünf Tote und mehrere Verletzte. Der Prozess gegen den Täter (54) wird seit dem heutigen Dienstag (27. Februar 2024) teilweise neu aufgerollt. Zum Auftakt wurde bekannt, dass ein weiterer Mensch an den Verletzungen der Amokfahrt gestorben ist.

Der Anwalt des Mannes teilte dem Gericht mit, dass sein Mandant am Morgen verstorben ist. Der Mann sei 66 Jahre alt und ehemaliger Polizist. Darüber berichtet unter anderem der „SWR“. Seit der Amokfahrt im Dezember 2020 war der Mann den Angaben zufolge schwer pflegebedürftig. Weiter habe der Anwalt mitgeteilt, dass der Mann „fast nicht mehr ansprechbar gewesen“ ist und in einem Heim gelebt hatte, wo er vergangene Nacht starb.

Trierer Amokfahrer steht erneut vor Gericht

Vor Gericht steht die Frage der Schuldfähigkeit des heute 54-Jährigen im Fokus. Von der Neuauflage des Prozesses nicht betroffen ist die Tatsache, dass der Mann der Täter war. Er war am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Dafür war er vom Landgericht Trier wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu lebenslang verurteilt worden.

Fehler des Gerichts

Die Frage der Schuldfähigkeit steht im Fokus des neu aufzurollenden Prozesses. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nach Revision des Angeklagten das Urteil vom August 2022 wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Das Landgericht habe Fehler gemacht. Bei dem Mann war eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Deswegen hatte das Gericht ihn generell für vermindert schuldfähig gehalten. Konkret auf die Tat bezogen geprüft und begründet hatte das Gericht die Annahme jedoch nicht, urteilte der BGH.

Zudem habe das Gericht es versäumt, die Auswirkungen des Alkoholkonsums des Angeklagten in Kombination mit seiner Krankheit auf die Schuldfähigkeit zu prüfen, sagte der Trierer Strafrechtsprofessor Mohamad El-Ghazi. Nach seiner Einschätzung ist die Frage der Schuldfähigkeit „jetzt grundsätzlich offen“.

Verwendete Quellen:
– Bericht SWR
– Deutsche Presse-Agentur