Trierer Amokfahrer ab heute vor Gericht: Frage nach Schuldfähigkeit offen

Die tödliche Amokfahrt in Trier ist mehr als drei Jahre her. Jetzt wird der Prozess gegen den Täter teilweise neu aufgerollt. Im Fokus steht die Schuldfähigkeit des Täters. Das reißt bei Angehörigen und Betroffenen Wunden wieder auf.
Der Amokfahrer von Trier steht erneut vor Gericht. Die Schuldfähigkeit wird neu verhandelt. Foto: Harald Tittel/dpa
Der Amokfahrer von Trier steht erneut vor Gericht. Die Schuldfähigkeit wird neu verhandelt. Foto: Harald Tittel/dpa

Trierer Amokfahrer steht erneut vor Gericht

Mehr als drei Jahre nach der Amokfahrt in Trier mit fünf Toten und vielen Verletzten wird an diesem Dienstag (9.30 Uhr) der Prozess gegen den Täter in Teilen neu aufgerollt. Dabei steht die Frage der Schuldfähigkeit des heute 54-Jährigen im Fokus. Von der Neuauflage des Prozesses nicht betroffen ist die Tatsache, dass der Mann der Täter war: Er war am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Dafür war er vom Landgericht Trier wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu lebenslang verurteilt worden.

Versäumnisse des Gerichts

Die Frage der Schuldfähigkeit steht im Fokus des neu aufzurollenden Prozesses. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nach Revision des Angeklagten das Urteil vom August 2022 wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Das Landgericht habe Fehler gemacht: Bei dem Mann war eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Deswegen hatte das Gericht ihn generell für vermindert schuldfähig gehalten. Konkret auf die Tat bezogen geprüft und begründet hatte das Gericht die Annahme jedoch nicht, urteilte der BGH.

Zudem habe das Gericht es versäumt, die Auswirkungen des Alkoholkonsums des Angeklagten in Kombination mit seiner Krankheit auf die Schuldfähigkeit zu prüfen, sagte der Trierer Strafrechtsprofessor Mohamad El-Ghazi. Nach seiner Einschätzung ist die Frage der Schuldfähigkeit „jetzt grundsätzlich offen“.

Wird der Angeklagte sprechen?

Bei dem neuen Prozess sind bis Anfang Mai rund 60 Zeugen geladen. Es handelt sich um Menschen, die vor oder nach der Tat mit dem Angeklagten zu tun hatten. Für den ersten Prozesstag ist die Anklageverlesung, die Verlesung des Urteils, soweit es rechtskräftig ist, sowie die Verlesung des BGH-Beschlusses geplant. Anschließend wird sich zeigen, ob der Angeklagte zur Sache aussagt. Im ersten Prozess hatte er geschwiegen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur