Bis zu 5000 Euro Strafe drohen: Hunde müssen an die Leine

In der Regel müssen Hunde an die Leine. Es gibt nur wenige Ausnahmen, auf die Leine zu verzichten, klärt die Stadt Trier auf. Eine Missachtung kann - ziemlich teure - Folgen haben:
Hunde müssen an die Leine. Es gibt nur wenige Ausnahmen, auf die Leine zu verzichten. Symbolfoto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Hunde müssen an die Leine. Es gibt nur wenige Ausnahmen, auf die Leine zu verzichten. Symbolfoto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Stadt Trier klärt auf: Freilaufende Hunde können teuer werden

Hunde und Menschen brauchen Bewegung – am besten viel davon und unter freiem Himmel. Doch was passiert, wenn ein frei laufender Hund zudringlich wird oder gar aggressiv?

Immer wieder hat das Trierer Ordnungsamt mit Fällen zu tun, in denen Hundehaltende ihre Vierbeiner ohne Leine laufen lassen oder trotz Leine keine ausreichende Kontrolle über sie haben. Dabei können Beißereien unter den Tieren oder Attacken auf Menschen bisweilen schlimme Folgen haben. So musste eine Spaziergängerin nach einem Hundeangriff mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Bei einem anderen Vorfall ging eine Beiß-Attacke für einen Hund in Trier tödlich aus. Mehrfach entstanden auch Unfälle, weil unangeleinte Hunde Radfahrenden hinterherliefen.

„Auch, wenn man sich als Halter sicher ist, dass der eigene Hund friedlich bleibt, können sich andere Spaziergänger bei einer Begegnung mit einem unangeleinten Hund unsicher oder sogar bedroht fühlen“, gibt Ordnungsdezernent Ralf Britten zu bedenken.“Hundehalter sind hier in der Verantwortung, rücksichtsvoll zu handeln, damit sich Mensch und Tier sicher draußen bewegen können“, so Britten.

Leine ist Pflicht: Hunde dürfen nur in seltenen Fällen frei herumlaufen

Laut Gefahrenabwehrverordnung der Stadt muss ein Hund innerorts auf öffentlichen Straßen und Anlagen immer angeleint sein. Außerhalb bebauter Gebiete dürfen Hunde grundsätzlich frei laufen – sobald sich aber andere Personen nähern oder in Sichtweite geraten, müssen Hundehalter:innen ihre Schützlinge umgehend und ohne Aufforderung anleinen, erklärt die Stadt Trier.

Strafe droht: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld können die Folge sein

Wer diese Regeln missachtet, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Wenn ein anderes Tier oder ein Mensch durch einen freilaufenden Hund verletzt wird oder zu Schaden kommt, können weitere Strafen folgen. Das Ordnungsamt kann in solchen Fällen neben einem Bußgeld weitere Auflagen bestimmen. Hunderhalter:innen müssen diese erfüllen, damit der Hund nicht in letzter Konsequenz im Tierheim landet. So kann beispielsweise eine Maulkorbpflicht verordnet oder die Anleinpflicht ausgeweitet werden.

Außerdem kann es zu einer Begutachtung des Hundes durch die Diensthundestaffel der Polizei kommen. Diese stellt dann ein Gutachten aus, welches die „Gefährlichkeit des Hundes“ einschätzt. Auf dieser Grundlage können dann weitere behördliche Schritte eingeleitet werden. Die Kosten für dieses Verfahren im vierstelligen Bereich müssen die jeweiligen Halterinnen und Halter tragen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung Stadt Trier, 13.02.2024