Nach tödlicher Messerattacke in Trier: Täter soll dauerhaft in Psychiatrie untergebracht werden
Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 22-jährigen Studenten in Trier gibt es eine neue Entwicklung. Die Staatsanwaltschaft Trier will erreichen, dass der mutmaßliche Täter dauerhaft in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht wird. Nach Einschätzung eines Gutachters war der 22-Jährige zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig.
Gutachter diagnostiziert psychische Erkrankung
Die Staatsanwaltschaft hat nach Abschluss der Ermittlungen eine Antragsschrift im sogenannten Sicherungsverfahren beim Landgericht Trier eingereicht. Sie geht davon aus, dass der Beschuldigte bei der Tat am 15. Juli 2026 nicht schuldfähig war. Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte bei dem afghanischen Staatsangehörigen eine Erkrankung aus dem „schizophrenen Formenkreis“ fest.
Dem vorläufigen Gutachten zufolge litt der Mann zum Tatzeitpunkt unter Wahnvorstellungen und Verfolgungsängsten. Dadurch sei er nicht in der Lage gewesen, sein Verhalten entsprechend seiner Einsicht zu steuern.
Student und Beschuldigter kannten sich nicht
Nach den Ermittlungsergebnissen ereignete sich die Tat am Vormittag des 15. Juli gegen 10.00 Uhr in der Robert-Schuman-Allee. Der Beschuldigte war auf dem Fußgängerweg in Richtung Petrisberg unterwegs, als er auf Höhe der Hausnummer 6 auf den 22-jährigen Studenten traf. Dieser kam gerade von einem Einkauf in einem nahegelegenen Lebensmittelmarkt und ging in die entgegengesetzte Richtung.
Die beiden Männer kannten sich nicht und begegneten sich zufällig. Dennoch soll der Beschuldigte den Studenten unvermittelt angegriffen haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft fühlte er sich aufgrund seiner psychischen Erkrankung verfolgt, obwohl ihm das spätere Opfer keinerlei Anlass dazu gegeben hatte.
Der 22-Jährige wurde zunächst vom Gehweg auf die parallel verlaufende Straße gestoßen. Anschließend stach der Beschuldigte mehrfach mit einem großen Küchenmesser auf seinen Oberkörper ein. Einer der Stiche traf das Herz. Der Student brach auf der Straße zusammen und starb wenig später trotz der Rettungsmaßnahmen in einem Trierer Krankenhaus. Passanten hatten zuvor die Rettungskräfte alarmiert.
Polizei nahm den Beschuldigten nahe seiner Wohnung fest
Nach dem Angriff ließ der Beschuldigte das Messer am Tatort zurück und ging zu Fuß in Richtung Petrisberg weiter. Wenig später entdeckten Polizeikräfte ihn unweit des Tatorts auf dem Gehweg vor seiner eigenen Wohnung. Dort wurde er festgenommen.
Warum der mutmaßliche Täter nicht vor Gericht kommt
Weil der psychiatrische Sachverständige davon ausgeht, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung schuldunfähig war, kann gegen ihn kein reguläres Strafverfahren geführt werden. Eine Anklage ist deshalb nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch von einem Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit aus. Sie beantragt nun die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen forensischen Psychiatrie. Grundlage dafür ist Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs. Eine solche Maßnahme kann angeordnet werden, wenn von der betroffenen Person eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Landgericht Trier muss über Antrag entscheiden
Ob der Beschuldigte dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht wird, entscheidet jetzt die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier. Darüber soll in einer öffentlichen Hauptverhandlung verhandelt werden. Ein Termin steht bislang noch nicht fest.
Der 22-Jährige befindet sich seit seiner Festnahme in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie. Seine einstweilige Unterbringung hatte das Amtsgericht Trier angeordnet.