Lockerungen der Corona-Regeln: Abschaffung der 2G-Regel im Einzelhandel

Am Donnerstag wurde ein "Öffnungs-Fahrplan" vorgestellt: Ab nächster Woche schafft Rheinland-Pfalz die 2G-Regel im Einzelhandel wieder ab. In einer Pressekonferenz informierte die Landesregierung über geplante Lockerungen in drei Schritten.
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt, Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Familienministerin Katharina Binz. Foto: Staatskanzlei RLP/ Dinges
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt, Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Familienministerin Katharina Binz. Foto: Staatskanzlei RLP/ Dinges

Man habe sich auf einen Corona-Fahrplan für den Frühling verständigt. „Wir streben natürlich bundeseinheitliche Lösungen an“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer. Aktuell steigen die Zahlen nicht mehr so dynamisch wie vor einigen Wochen, aber sie steigen weiterhin, so Dreyer weiter. Mit einem Scheitelpunkt sei Mitte des Monats zu rechnen, die Einschätzung gab bereits Gesundheitsminister Lauterbach. Rheinland-Pfalz wird in drei Schritten in den Frühling gehen: Lockerungen der Corona-Regeln sind für Freitag, 18. Februar, Freitag, 4. März sowie Montag, 7. März geplant.

2G im Einzelhandel abschaffen

Ab Freitag, 18.02.2022, soll keine 2G-Regel im Einzelhandel mehr gelten. Demnach erhalten auch Ungeimpfte wieder Zutritt und es gibt keine Kontrollen mehr vor Eintritt. Dreyer wolle in der kommenden Woche Mittwoch, 16.02.2022, bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz eine bundeseinheitliche Abschaffung der Regel anregen.

Regelung für Veranstaltungen

Auch werden ab 18. Februar bei Veranstaltungen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. In Innenräumen soll eine maximale Auslastung von 30 Prozent zugelassen sein, bei maximal 4.000 Besucherinnen und Besuchern. Im Außenbereich sind mehr zugelassen: Dort darf zu 50 Prozent ausgelastet werden – zugleich muss aber eine Obergrenze von 10.000 Personen eingehalten werden.

Einheitlich 2G in Gastronomie, Sport, bei Veranstaltungen und Kosmetik

Auch in der Gastronomie sowie bei Veranstaltungen, Sport und Kosmetik soll die strenge 2G-Plus-Regel fallen. An ihre Stelle soll ab 04. März 2022 die 2G-Regel treten – es muss also kein Test oder Nachweis über die Boosterimpfung vorgelegt werden.

Körpernahe Dienstleistungen mit Maske, beispielsweise Friseure, gehen ab 04. März 2022 wieder zurück zur 3G-Regel.

Regelung für Schülerinnen und Schüler

„Nach den Winterferien, wenn viele aus den Ski-Gebieten wieder heimkehren, wird es für weitere 14 Tage bei den bestehenden Regelungen bleiben: Maskenpflicht am Platz und das dreimalige Testen pro Woche“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Danach, also ab 14. März, solle bei zurückgehenden Infektionszahlen auch die Testfrequenz zurückgefahren werden und schrittweise die Maskenpflicht am Platz wieder entfallen.

Ab 04. März soll für Kinder die Testpflicht bei Freizeitaktivitäten entfallen, da sie regelmäßig an den Schulen getestet werden.

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte entfallen

Die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen für geimpfte Personen werden zum 04. März 2022 entfallen. Demnach dürfen sich mehr als 10 Personen miteinander treffen.

Clubs und Diskotheken öffnen

Am 07. März 2022 werden Diskotheken und Clubs ebenfalls wieder öffnen dürfen, allerdings unter der 2G-Plus-Regel. All die Lockerungen sollen ein starkes Frühjahrsgeschäft ermöglichen. Ebenso spontane Besuche in Cafés und ähnlichem ermöglichen.

Da bundeseinheitliche Regelungen angestrebt werden, könne noch Anpassung erfolgen. Klar sei aber, dass die 2G-Regel im Einzelhandel außer Kraft tritt, sagte die Ministerpräsidentin abschließend.