DNA-Proben der Schafe und toten Rehe weisen auf Hundebisse hin

Die fünf gerissenen Schafe bei Lorscheid in der Nähe von Trier sind auf einen Hund
MUEEF
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Die fünf gerissenen Schafe bei Lorscheid in der Nähe von Trier sind auf einen Hund zurückzuführen. Dieser hat abends am 14. September vier Schafe verletzt sowie eines getötet. Weitere drei Schafe sind geflohen, wobei zwei bisher unversehrt wieder heimgekehrt sind. An dem toten und den verletzten Tieren wurden Kehlbisse festgestellt. Mitarbeiter der Stiftung Naturschutz und Umwelt (SNU), die für Nutztierrisse durch Großkarnivoren zuständig sind, haben unmittelbar am Folgetag eine DNA-Probe aus den Bisswunden entnommen. Die Proben wurden mittlerweile vom Senckenberg-Institut analysiert. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler konnten dabei eindeutig feststellen, dass ein Hund die Schafe gerissen hat.

Auch erste DNA-Analysen von zwei Reh-Kadavern liegen nun vor. Bei beiden konnte bislang keine Fremd-DNA festgestellt werden. Ein totes Reh hatten Spaziergänger bei Landscheid in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Ende August gefunden, das andere in der zweiten Septemberwoche bei Hohenfels-Essingen in der Verbandsgemeinde Gerolstein. Nur bei dem Reh bei Landscheid konnten Bisslöcher am Hals festgestellt werden, die nach Inaugenscheinnahme eher auf einen Hund als Verursacher hinweisen. Aktuell wird für beide toten Rehe noch je eine zweite Probe analysiert. Deren Ergebnis wird in rund zehn Tagen erwartet.

Zunächst ging sowohl bei den toten Rehen als auch bei den toten Schafen die Vermutung um, es handele sich um Wolfsrisse. Zumindest für die Schafrisse bei Lorscheid ist dies nun sicher ausgeschlossen. Der Wolf „Billy“ (GW1554m), der im Juli dieses Jahres 18 Schafe und zwei Kälber gerissen hatte, konnte nun seit zwei Monaten nicht mehr nachgewiesen werden. Ob er sich noch in Rheinland-Pfalz aufhält, ist ungewiss.

Hintergrund:
Bei Verdacht auf einen Wolfsriss können sich die betroffenen Tierhalterinnen und -halter über die Wolfshotline 06306-911199 oder via Mail an wolf(at)snu.rlp.de an die Stiftung Naturschutz und Umwelt (SNU) wenden, die auch die Anträge auf Entschädigung entgegennimmt.

Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/