Events, Abstand und Kontaktbeschränkungen: Änderungen der Corona-Regeln

Wegen der hohen Infektionszahlen bleiben die meisten Corona-Schutzmaßnahmen noch bis 02. April 2022 bestehen. Einige Lockerungen treten allerdings dennoch bundesweit in Kraft.
Einige Corona-Regeln bleiben in Rheinland-Pfalz noch bis 02. April 2022 bestehen. Symbolbild: Pixabay/ pasja1000
Einige Corona-Regeln bleiben in Rheinland-Pfalz noch bis 02. April 2022 bestehen. Symbolbild: Pixabay/ pasja1000

Corona-Regeln bis 02. April verlängert

In Rheinland-Pfalz bleiben viele Corona-Regeln wegen der hohen Infektionszahlen noch bis 02. April 2022 bestehen. Dort wo der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, muss weiterhin überwiegend keine Maske mehr getragen werden. Im Einzelhandel und anderen nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt die Maskenpflicht.

Auch an weiterführenden Schulen bleibt es für zwei Wochen länger bei der Maskenpflicht am Platz. Anlasslos wird an Schulen weiterhin zweimal die Woche getestet. In Grund- und Förderschulen gilt die Maskenpflicht am Platz seit vergangenem Montag nicht mehr.

Quarantäne früher beenden

Wegen der bundesweiten Vorgaben entfallen seit Sonntag, 20.03.2022, Abstandsgebote, Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen. Außerdem soll es möglich sein, sich nach einer Corona-Infektion zwei Tage früher freizutesten.

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen, die bislang für nicht immunisierte Personen im öffentlichen Raum galten, entfallen seit 18. März 2022. Somit können sich auch nicht immunisierte Personen wieder in unbegrenzter Anzahl im öffentlichen Raum treffen.

Betriebliche 3G-Regelung

Die bundesgesetzliche Grundlage für die betriebliche 3G-Regelung wird mit der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zum 20. März 2022 aufgehoben. Damit entfällt dann die Testpflicht für nicht-immunisierte Personen am Arbeitsplatz und die entsprechende Kontrollverpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Bundesweite Reisen werden auch wieder einfacher: Fahrgäste der Deutschen Bahn können ab diesem Sonntag wieder ohne 3G-Nachweis fahren. Nach wie vor gilt im Fern- und Nahverkehr aber die Maskenpflicht. Im Bordbistro bleibt die 3G-Regel weiterhin bestehen.

Regeln für Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen entfallen ab dem 18. März 2022 die Höchstgrenzen für Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer – unabhängig davon, ob sie im Freien oder im Innenraum stattfinden. Somit sind Veranstaltungen wieder mit unbegrenzter Kapazität möglich.

Nach wie vor gilt für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden die 3G-Regelung. Zutritt haben somit geimpfte, genesene oder getestete Personen. Im Innenbereich gilt bei Veranstaltungen ab 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusätzlich die Maskenpflicht, wenn für den überwiegenden Teil der Veranstaltung keine festen Plätzen eingenommen werden. Die Maskenpflicht entfällt, wenn bei der Veranstaltung feste Plätze eingenommen werden oder beim Verzehr von Speisen und Getränken.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmenden gilt auch weiterhin die 2G-Regelung. Zutritt haben somit geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen. Eine Ausnahme besteht für nicht-immunisierte Minderjährige: Diese können mit aktuellem negativen Testnachweis teilnehmen. In geschlossenen Räumen gilt für diese Veranstaltungen die Maskenpflicht.

Landesregierung Rheinland-Pfalz