Krankschreibungen per Telefon sind wieder möglich

Krankmeldungen per Telefon sind wieder möglich. Damit rüstet sich das Land für steigende Corona-Infektionszahlen in den kommenden Monaten. Vorerst gilt die Sonderregelung bis Ende November.
Krankmeldungen sind wieder telefonisch möglich. Symbolbild: Unsplash/ Shane
Krankmeldungen sind wieder telefonisch möglich. Symbolbild: Unsplash/ Shane

Angesichts steigender Infektionszahlen wurde die Corona-Sonderregelung der telefonischen Krankschreibung wieder aktiviert. Die Regelung gilt seit 04. August 2022.

„Hallo, ich brauche eine Krankmeldung.“

Keine langen Wartezeiten mehr: Telefonische Krankmeldungen bei Erkältungssymptomen sind wieder möglich. Ärztinnen und Ärzte können ihre Patient:innen nach einem Telefongespräch bis zu sieben Tage krankschreiben. Danach kann eine einmalige Verlängerung für weitere sieben Tage ausgestellt werden. Diese Regelung galt bereits bis Anfang Juni, war aber wegen sinkender Infektionszahlen ausgelaufen. Fürs erste gilt die wieder aktivierte Sonderregelung bis 30. November 2022.

Aufenthalt im Wartezimmer vermeiden

Mit der telefonischen Krankmeldung wappnet sich das Land für die Erkältungs- und Grippesaison in den kommenden Monaten. Laut Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) folgt man hier dem Leitsatz: „Vorsicht statt unnötiger Risiken.“

Damit sollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und so das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden werden. „Die Regelung schützt vor allem die besonders gefährdeten Risikogruppen wie Ältere oder chronisch Kranke, die dringend regelmäßig zum Arzt müssen, vor vermeidbaren und für sie besonders bedrohlichen Infektionen. Die Corona-Sonderregelung wird derzeit auch deshalb nochmals gebraucht, weil Videosprechstunden, die ja ebenfalls einen persönlichen Kontakt vermeiden, noch nicht überall angeboten werden.“, so Hecken weiter.

Neue Corona-Maßnahmen für Herbst und Winter

Mitte der Woche wurde das neue Konzept für den Herbst und Winter vorgestellt. Das sieht vor, dass ab dem 01. Oktober 2022 bundesweit eine Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr, Luftverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten soll. Ob in öffentlichen Innenräumen wie beispielsweise Supermärkten Masken getragen werden müssen, sollen die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden können. Mehr dazu: Corona-Fahrplan für den Herbst: Entwurf für Infektionsschutzgesetz.

Pressemitteilung Bundesregierung (04.08.2022)