Lockerungen an Schulen in RLP werden umgesetzt: Keine Maskenpflicht mehr an Grundschulen

An den Schulen gibt es an dem heutigen Montag 14.März 2022 erste weitere Lockerungen.
Symbolbild Corona
Symbolbild Corona

Angekündigte Lockerungen treten in Kraft

Am heutigen Montag, den 14. März 2022 gibt es weitere Lockerungen im Bereich der Schulen. „Gerade die Jüngsten sind beim Spracherwerb durch die Masken beeinträchtigt worden, weshalb sie von diesem Schritt besonders profitieren werden“, erläuterte Hubig. Zudem fällt zum selben Termin in allen Jahrgangsstufen die Maskenpflicht während des Sport- und Musikunterrichts weg. „Auch das ist wichtig, damit sich die Kinder wieder mehr bewegen und sich musikalisch ausdrücken können“, betonte Hubig. Selbstverständlich kann – wie auch bisher – die Maske freiwillig weiter getragen werden.

Ebenfalls ab dem 14. März werden die verpflichtenden anlasslosen Tests für Schülerinnen und Schüler von drei auf zwei pro Woche reduziert. Für die anlassbezogenen Tests gelten dieselben Regeln wie bisher: Bei einem positiven Fall testet sich die gesamte Lerngruppe an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen. Geimpfte und Genesene können an diesen Testreihen auf freiwilliger Basis teilnehmen.

„Mit diesen Regelungen starten wir stufenweise Lockerungen, wie sie die Landesregierung am 9. Februar angekündigt hatte, und schaffen zugleich die Voraussetzungen für weitere behutsame Öffnungsschritte“ so Hubig.

Kurz und kompakt der Überblick der Lockerungen

Ab dem 14. März 2022

  • Zweimaliges anlassloses Testen pro Woche; nach Infektionsfällen bleibt es bei der bisherigen Regelung (fünfmaliges Testen).
  • In Grundschulen und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht am Platz.
  • Die Organisation der Ganztagsschule an Grund- und Förderschulen erfolgt im Regelbetrieb. Die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit entfällt.
  • Eine blockweise Sitzordnung bei durchmischten Gruppen in der Ganztagsschule an Grund- und Förderschulen ist nicht mehr zwingend vorzusehen. Dies gilt auch für die Angebote der Betreuenden Grundschule.
  • An allen Schulen entfallen die Einschränkungen für den Sport- und Musikunterricht. Es wird weiterhin empfohlen, den Sportunterricht im Freien vorzuziehen.

Ab dem 21. März 2022

  • In den weiterführenden Schulen entfällt die Maskenpflicht am Platz.
  • Die Organisation der Ganztagsschule an allen Schulen erfolgt im Regelbetrieb. Die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit entfällt und die Vorgabe zur blockweisen Sitzordnung bei durchmischten Gruppen ist nicht mehr zwingend vorzusehen.

Pressemitteilung Bildungsministerium RLP