Minderjährige Geflüchtete kommen in Turnhalle in Trier-Nord unter

Jugendliche und Kinder auf der Flucht, die nicht in Begleitung von Erwachsenen sind, werden vorerst in einer Turnhalle in Trier-Nord untergebracht. Gesetzliche Vorgaben verbieten es, sie mit Erwachsenen zusammen unterzubringen.
Minderjährige Geflüchtete ohne Begleitung kommen vorerst in der Turnhalle der Geschwister-Scholl-Schule unter. Symbolfoto: Foto: Stefan Sauer/dpa
Minderjährige Geflüchtete ohne Begleitung kommen vorerst in der Turnhalle der Geschwister-Scholl-Schule unter. Symbolfoto: Foto: Stefan Sauer/dpa

Minderjährige Geflüchtete: Stadt richtet Turnhalle her

Aufgrund der weiterhin hohen Zugangszahlen bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten muss die Stadtverwaltung kurzfristig junge Leute in der Turnhalle in der Geschwister-Scholl-Schule in Trier-Nord unterbringen. Minderjährige Geflüchtete dürfen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht zusammen mit Erwachsenen versorgt werden. Die Unterbringung in einer Halle ist nur eine provisorische Lösung, die möglichst schnell wieder rückgängig gemacht werden soll.

Die Jugendlichen sollen in der Halle altersgemäß mit Unterstützung eines freien Trägers betreut werden. Schul- und Vereinssport kann deshalb dort in dieser Woche zunächst nicht stattfinden. Das Amt für Schulen und Sport wird mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen und versuchen, Ausweichlösungen zu finden.

Die Stadt Trier betreut eine höhere Zahl an unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, weil das Jugendamt als Schwerpunktjugendamt die Erstversorgung auch für andere Kommunen übernimmt. Zu einer höheren Zahl an Betreuten trägt auch der Standort der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Trier bei.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung Stadt Trier, 02.10.2023