Neue Baustelle auf B 51: Mit Glück wenig Einschränkungen

Hinweisschilder zeigen schon an, dass ab der kommenden Woche Arbeiten zwischen Hohensonne und Neuhaus stattfinden. Der Verkehr muss sich aber nicht auf lange Umleitungen oder Staus gefasst machen. Dieses Mal geht der LBM neue Wege:
Für die Arbeiten werden weder eine lange Umleitung noch eine Ampel eingerichtet. Symbolfoto: picture alliance/dpa
Für die Arbeiten werden weder eine lange Umleitung noch eine Ampel eingerichtet. Symbolfoto: picture alliance/dpa

In den nächsten Tagen geht ein neues Millionen-Projekt an den Start. Die Bundesstraße (B 51) zwischen Hohensonne und Neuhaus wird zur Baustelle. Los geht’s nach aktueller Planung am 22. März 2023. Die Hinweisschilder stehen bereits und deuten auf die anstehenden Arbeiten an. Weil der Landesbetrieb Mobilität (LBM) neue Wege geht, sollten die Einschränkungen für den Verkehr sehr gering sein.

Kaum Einschränkungen auf der Baustelle

Der Verkehr muss während der circa drei Monate andauernden Baustelle keine Umleitung fahren. Es werde auch keine Ampel durch die Baustelle führen, weil eine halbseitige Verkehrsführung ohne lange Rückstauungen nicht möglich wäre. Stattdessen werde die vorhandene Fahrbahn um bis zu 2,90 Meter verbreitert. Damit werde ermöglicht, dass der Verkehr auf jeder Seite jeweils auf einer Spur rollen kann. „Somit dürften die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer überschaubar sein.“, so der LBM.

Schäden auf der Fahrbahn müssen behoben werden

Konkret geht es um den Abschnitt der B 51 zwischen der Ortsumgehung Hohensonne und dem kreuzungsfreien Anschluss bei Neuhaus. Wegen des sehr hohen Anteils Schwerverkehrsanteil von circa 20 Prozent sind Schäden im Fahrbahnoberbau entstanden, die eine Erneuerung der Asphaltbinder- und -deckschicht erforderlich machen.

Die Strecke ist eine von mehreren Probestrecken für den Einbau von temperaturabgesenktem Asphalt. Dieser wird vermutlich verpflichtend ab 2025 eingesetzt, weil bei dieser Verarbeitung weniger Aerosole und Dämpfe aus Bitumen entstehen.

Mitteilung LBM (10.03.2023)