Psychiatrisches Gutachten im Trierer Amokprozess erwartet – spricht dann der Angeklagte?

Knapp zwei Monate nach seinem Beginn ist der neue Prozess gegen den Trierer Amokfahrer auf der Zielgeraden. Spannend bleibt die Frage, ob der Angeklagte noch etwas sagt.
Der Trierer Amokfahrer steht erneut vor Gericht. Foto: Harald Tittel/dpa
Der Trierer Amokfahrer steht erneut vor Gericht. Foto: Harald Tittel/dpa

Letzter Zeuge sagt heute im Trierer Amokprozess aus

Der neu aufgerollte Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier tritt in die Schlussphase ein. Am heutigen Dienstag (23. April 2024) soll der letzte Zeuge gehört werden, teilte die Sprecherin des Landgerichts Trier mit. Nach derzeitigem Planungsstand werde der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten über den Angeklagten an diesem Mittwoch erstatten.

Bricht der Angeklagte heute sein Schweigen?

Nach dessen Vernehmung erhalte der Angeklagte Gelegenheit, sich einzulassen. Sollte er dies nicht tun, werde weiteres Videomaterial aus seiner polizeilichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren abgespielt.

Frage nach Schuldfähigkeit im Fokus

Der Prozess wird teilweise neu aufgerollt, nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil des Landgerichts Trier überwiegend aufgehoben hatte. In der Neuauflage steht die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten im Fokus. Dass der Deutsche der Täter war, ist unbestritten und wird nicht neu verhandelt.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war der Mann mit einem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar dieses Jahres starb ein weiterer Mann (66) an den direkten Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte. Im Oktober 2021 war bereits ein 77-Jähriger gestorben, der bei der Tat schwer verletzt worden war.

Der Amokfahrer war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur