Telefonische Krankschreibung soll wieder möglich werden
Die Möglichkeit, Krankschreibungen per Telefon zu erhalten, war während der Corona-Krise eine wichtige Option: Sie hat Arztpraxen entlastet und Infektionsgefahren – beispielsweise in vollen Wartezimmern – reduziert. Die Regelung war aber nach mehrmaliger Verlängerung am 1. April 2023 ausgelaufen.
Krankenschreibungen per Telefon sollen wieder möglich sein
Nach den positiven Erfahrungen soll nun eine Möglichkeit geschaffen werden, die telefonische Krankschreibung wieder zuzulassen – allerdings nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome und nur bei Patientinnen oder Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Beispielsweise bei Erkrankungen wie leichte grippale Infekte.
Der Bundestag hat nun eine Regelung verabschiedet, nach der der Gemeinsame Bundesausschuss gebeten wird, innerhalb der nächsten sechs Monate entsprechende Richtlinien auszuarbeiten. Bereits jetzt sind Krankschreibungen in bestimmten Fällen per Videosprechstunde möglich.
Pressemitteilung Bundesregierung (23.06.2023)