Verfahren gegen Trierer Klimaaktivisten endet mit Auflagen

2021 behinderten neun Klimaaktivisten in Trier am Moselufer durch ihre Klimademonstration einen Krankenwagen an der Weiterfahrt. Unter anderem deswegen mussten sich die Frauen und Männer vor Gericht verantworten. Jetzt gibt es Neuigkeiten bei den Verfahren:
Die Angeklagten müssen sich vor dem Landgericht verantworten. Symbolfoto: picture alliance / Birgit Reichert/dpa
Die Angeklagten müssen sich vor dem Landgericht verantworten. Symbolfoto: picture alliance / Birgit Reichert/dpa

Verfahren wurden vorläufig eingestellt

Das Verfahren gegen acht Klimaaktivisten vor dem Amtsgericht Trier ist am heutigen Mittwoch (13. September 2023) gegen Auflagen vorläufig eingestellt worden. Vier Angeklagte bekamen Geldauflagen von 200 bis 300 Euro, ein anderer muss 1.500 Euro zahlen und zwei weitere haben 40 und 50 Sozialstunden zu leisten, wie der Sprecher des Amtsgerichts mitteilte. Eine weitere Angeklagte müsse einen achtseitigen Aufsatz über die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit schreiben.

Eine Einstellung des Verfahrens sei kein Freispruch und auch keine Verurteilung, sagte der Gerichtssprecher. Mit den Auflagen entfalle das öffentliche Interesse einer Strafverfolgung. Das Verfahren sei endgültig eingestellt, wenn die Auflagen von den Beteiligten erfüllt seien.

Demonstration für den Klimaschutz

Die Klimaaktivisten mussten sich seit Montag wegen des Vorwurfs der Nötigung verantworten. Zwei Frauen und sieben Männern wurde vorgeworfen, im Juni 2021 in Trier am Moselufer eine Straße mit einem Holzgerüst für rund 15 Minuten blockiert zu haben, um damit für den Klimaschutz zu demonstrieren.

Behinderung eines Krankenwagens

Dabei soll unter anderem ein Krankenwagen an der Durchfahrt gehindert worden sein, der nach einiger Wartezeit über einen erhöhten Grünstreifen ausweichen musste. Auch eine schwangere Frau in Wehen habe in einem Auto im Stau warten müssen. Die Angeklagten waren laut Gericht zur Tatzeit zwischen 17 und 57 Jahre alt.

Angeklagter erscheint nicht zu Gericht

Der Vorschlag zur Einstellung des Verfahrens war von der Jugendgerichtshilfe gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen der langen Verfahrensdauer zugestimmt. Das Verfahren gegen einen neunten Angeklagten, der am Mittwoch nicht vor Gericht erschienen war, wurde abgetrennt. Gegen ihn erging ein Strafbefehl wegen Nötigung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Beleidigung über eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10 Euro, wie der Sprecher sagte.

Verwendete Quelle:
– Deutsche Presse-Agentur