Zweite Fahrradspur in Trierer Südallee: Worauf Autofahrer achten müssen

Seit Anfang der Woche gibt es in der Trierer Südallee einen leuchtend roten Abschnitt. Dieser weist auf die neue Fahrradspur hin, auch "Umweltspur" genannt. Nur Radfahrende sowie Busse dürfen diese nutzen. Für den restlichen Verkehr sind diese Streifen tabu.
Auf der Fahrradspur dürfen nur Busse und Fahrräder fahren. Symbolfoto: Arne Dedert/dpa
Auf der Fahrradspur dürfen nur Busse und Fahrräder fahren. Symbolfoto: Arne Dedert/dpa

Es gibt schon eine „Umweltspur“ nahe der Porta Nigra

In der Christophstraße zwischen Porta Nigra und Balduinsbrunnen ist bereits eine Spur für Fahrräder und Busse in Richtung Hauptbahnhof reserviert. Die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Busse, die auf der Umweltspur Richtung Hauptbahnhof fahren, sind bevorrechtigt gegenüber Verkehrsteilnehmern, die von der linken Spur der Christophstraße nach rechts in die Rindertanz-, Koch-, Dewora- oder Balduinstraße abbiegen wollen. Am Knotenpunkt Balduinsbrunnen haben Busse und der Radverkehr an der Ampel in Richtung Bahnhof eine Bevorrechtigung.

Zweite Fahrradspur in der Südallee

Nach der Christophstraße gibt es jetzt im Alleenring eine weitere Umweltspur, die Fahrradfahrern und Linienbussen vorbehalten ist: Der neue, 200 Meter lange Abschnitt in der Südallee ist seit Anfang der Woche freigegeben. Die drei Meter breite Umweltspur verläuft in der Südallee zwischen den Einmündungen Saarstraße und Gerberstraße. Von den drei Fahrspuren in Richtung Kaiserhermen wurde die ganz rechts verlaufende entsprechend markiert und abgegrenzt. An der Einmündung Gerberstraße werden die Radlerinnen und Radler über eine Furt zum bestehenden Radweg entlang der Spitzmühle geleitet. Dafür sind fünf Parkplätze im Seitenraum weggefallen.

Der Radverkehr kann auch weiterhin den Weg im Grünstreifen des Alleenrings benutzen. Mit der Umweltspur gibt es lediglich ein zusätzliches Angebot, um schnell von A nach B zu kommen.

Das gilt im Straßenverkehr:

Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht handelt es sich bei der Umweltspur um einen benutzungspflichtigen Radweg mit Freigabe für Busse. Demnach dürfen andere Verkehrsteilnehmende nicht auf dieser Spur fahren. Autofahrerinnen und -fahrer riskieren sonst ein Bußgeld von 15 Euro. Sollte es zu einer Gefährdung kommen, steigt die Strafe auf 25 Euro. Bei einem Unfall werden 30 Euro fällig.

Autofahrer:innen, die ihr Auto auf der Fahrradspur parken, müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen. In diesen Fällen von mindestens 55 Euro fällig.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung Stadt Trier (31.08.2023)
– eigener Bericht
– Bußgeldkatalog