§219a: „Werbeverbot“ für Abtreibungen soll fallen

Der umstrittene Paragraf 219a könnte schon bald Geschichte sein. Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des "Werbeverbotes" für Abtreibungen frei gemacht. Das Gesetz steht in der Kritik, da es Ärzt:innen unmöglich macht, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.
Das Werbeverbot für Abtreibungen wird abgeschafft. Symbolfoto: Ralf Hirschberger/dpa-Bildfunk
Das Werbeverbot für Abtreibungen wird abgeschafft. Symbolfoto: Ralf Hirschberger/dpa-Bildfunk

Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung von § 219a StGB freigemacht. Der Paragraf verbietet die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Mit Beschluss vom Mittwoch (9. März 2022) soll dieser nun aufgehoben werden. Im Anschluss müssen Bundestag und Bundesrat über den Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beraten.

Werbung für Abtreibungen „wie für Schokoriegel“ sei ausgeschlossen

Das Werbeverbot stand bereits seit Jahren in der Kritik, da es verhindert, dass Ärzt:innen ausführliche Informationen über Abtreibung veröffentlichen können. Bislang mussten die Mediziner:innen dabei Strafverfolgung befürchten. Buschmann erklärte im ZDF-„Morgenmagazin“, es sei ein „untragbarer Zustand“, dass das deutsche Recht es Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich zu informieren und mit dem Staatsanwalt drohe. Daher streiche man diese Norm. „Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung oder so für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reisen“, so der FDP-Politiker. Das sei rechtlich ausgeschlossen.

Zustimmung der Grünen, Kritik aus der Union

Auch die Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) hält die Abschaffung von Paragraf 219a für „überfällig“. „Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig“, erklärte sie. Bedenken kamen dagegen aus der Union. Teile der Partei fürchten, dass die Abschaffung zu einer „Banalisierung“ des Eingriffs führen könnte. Buschmann hielt dagegen: „Die Situation für die betroffene Frau ist schwierig genug – wir dürfen sie nicht noch erschweren“.

Der Koalitionsvertrag sieht auch vor, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig auch Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein sollen. Bislang kommt das Thema etwa im Medizin-Studium kaum vor.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur
– Eigene Recherche