112 Bewerbungen für Landarztquote im Saarland

Im Saarland konnten sich angehende Mediziner vom 21. Mai bis zum 4. Juni für einen Studienplatz im Rahmen der Landarztquote bewerben. Das Verfahren fand nach Angaben des Gesundheitsministeriums großen Anklang. Mehr als 100 Bewerbungen seien eingegangen.
Die Landarztquote im Saarland findet großen Anklang. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Armin Weigel
Die Landarztquote im Saarland findet großen Anklang. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Armin Weigel
Die Landarztquote im Saarland findet großen Anklang. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Armin Weigel
Die Landarztquote im Saarland findet großen Anklang. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Armin Weigel

Das Bewerbungsportal zur Landarztquote im Saarland war vom 21. Mai bis zum 4. Juni 2020 geöffnet. In dieser Zeit trafen laut Gesundheitsministerium insgesamt 112 Bewerbungen ein. Dazu sagte Ministerin Monika Bachmann (CDU): „Wir sind erfreut, dass die Landarztquote so viel Anklang gefunden hat.“

Zum einen zeige das: Weiterhin ist das Saarland ein Ort, „an dem junge Menschen ihre Zukunft planen möchten„. Zum anderen seien die zahlreichen Bewerbungen ein Zeichen dafür, „dass wir die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben, um die hausärztliche Versorgung im Saarland auch in Zukunft zu sichern“.

So geht es weiter

In einer zweiten Phase des Auswahlverfahrens werden nun die besten Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen, so das Gesundheitsministerium. Das erfolge auf Grundlage der Abiturnote, einer einschlägigen Berufsausbildung und dem Medizinertest.

Anschließend entscheide „ein fachkundiges Gremium darüber, wer einen der Studienplätze im Rahmen der Landarztquote erhält“. Für das Auswahlverfahren sei das Landesamt für Soziales zuständig.

Hintergrund

Wer sich für einen Medizin-Studienplatz im Rahmen der Landarztquote bewirbt, verpflichtet sich damit nach der Facharztausbildung zehn Jahre lang im ländlichen Bereich als Arzt tätig zu sein. Im kommenden Wintersemester 2020/2021 wird es voraussichtlich 22 dieser Studienplätze an der Universität des Saarlandes geben.

Mediziner, die sich nach dem Abschluss jedoch gegen die Arbeit im Saarland entscheiden, müssen eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro zahlen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums Saar, 09.06.2020
– eigene Berichte