25 Kilo Lebensmittel im Gepäck: Zoll Saarbrücken warnt vor Einschleppung von Krankheiten
Der Zoll am Saarbrücker Flughafen hat bei Kontrollen in den vergangenen Wochen wiederholt Passagiere aufgegriffen, die nicht einfuhrfähige Lebensmittel im Gepäck hatten.
Familie bringt 25 Kilo Lebensmittel aus der Türkei mit
So fand man im Gepäck einer fünfköpfigen Familie bei ihrer Einreise aus der Türkei insgesamt knapp 25 Kilogramm Lebensmittel. Darunter fünf Kilo Käse, vier Kilo Butter sowie eine große Menge Obst und Gemüse. Der Zoll stellte die verbotenen Mitbringsel zunächst sicher, da ein Verdacht auf Verstoß gegen nationales und europäisches Lebensmittelrecht besteht. Die Landwirtschaftskammer des Saarlandes entscheidet nun, ob die Lebensmittel vernichtet werden müssen.
Gefahr von Tierseuchen – Beschränkungen bei tierischen Produkten
Zoll und Verbraucherschutz des Saarlandes warnen aus diesem Grund vor der Einfuhr von Lebensmitteln per Reise- und Postverkehr. Insbesondere aus Drittländern unterliegen diese strengen Beschränkungen. Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Fleisch, Eier, Milch, Fisch, Honig und Butter sowie in der Gemeinschaft produzierte Lebensmittel müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Diese gelten sowohl für verarbeitete als auch für unverarbeitete Produkte. Der Grund: Mögliche Tierseuchen.
Sogenannte Grenzveterinäre prüfen daher Dokumente und Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Spätestens einen Werktag vor Eintreffen muss man die Sendungen bei der zuständigen Grenzkontrollstelle anmelden. Darüber hinaus ist die Einfuhr nur aus bestimmten Drittländer oder Betrieben zulässig. Für einige Lebensmittel wie etwa Honig oder Fischereierzeugnisse muss man Bescheinigungen über die Genusstauglichkeit vorlegen.
Pflanzliche Erzeugnisse könnten Schädlinge einschleppen
Auch bei der Einfuhr nicht-tierischer Lebensmittel wie Früchten, Gemüse, Knollen, Sprossen, Pflanzen zum Anpflanzen oder Wurzeln besteht jedoch die Gefahr, dass Krankheiten und Schädlinge eingeschleppt werden. Dies könnte in Deutschland und auch den anderen EU-Ländern Schäden an Pflanzen und Natur verursachen.
Daher unterliegt auch die Einfuhr von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen besonderen Bestimmungen. So müssen sie besondere Anforderungen erfüllen, die etwa ein Pflanzengesundheitszeugnis oder eine Einfuhruntersuchung bestätigen. Wer Pflanzen einführen will, muss vor der Ankunft zudem ein Gemeinsames Gesundheitseingangsdokuments (GGED) vorlegen. Die Güter werden dann an der Grenze kontrolliert.
Vor der Einfuhr über Regeln informieren
Grundsätzlich sollten sich Reisende vor der Einfuhr von Lebensmitteln mit zuständigen Behörden in Verbindung setzen, um Fragen abzuklären. Im Saarland sind dies die Landwirtschafskammer sowie das Landesamt für Verbraucherschutz. Zudem informieren Hinweisschilder am Flughafen und die Smartphone-App „Zoll und Reise“ über Beschränkungen oder Einfuhrverbote.
Verwendete Quellen:
– Hauptzollamt Saarbrücken