Ab 15. Juni: Bundesregierung will Reisewarnung für diese 31 Länder aufheben
Wenn es die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie zulässt, will die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung für Touristen ab dem 15. Juni aufheben – zumindest für 31 europäische Staaten.
Dabei handelt es sich, neben den 26 Partnerländern Deutschlands in der Europäischen Union, um Großbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz sowie Liechtenstein. Das geht laut „dpa“ aus einem Entwurf für ein entsprechendes Eckpunktepapier hervor. Dieses soll möglicherweise bereits am Mittwoch (27. Mai 2020) beschlossen werden.
Startsignal für Sommerurlaub
Die Aufhebung der Reisewarnung soll nach „dpa“-Angaben gerade vor der Ferienzeit das Startsignal für grenzüberschreitenden Sommerurlaub in Europa geben. Man lasse sich dabei von dem Gedanken leiten, „dass die Wiederbelebung des Tourismus wichtig ist sowohl für Reisende und die deutsche Reisewirtschaft als auch für die wirtschaftliche Stabilität in den jeweiligen Zielländern“, heißt es in dem schon weitgehend abgestimmten Entwurf.
Reisehinweise anstatt Reisewarnung
Die Reisewarnung soll durch individuelle Reisehinweise ersetzt werden, die für jedes einzelne Land die Risiken aufzeigen sollen. Um einen möglichst guten Schutz der Touristen vor einer Corona-Infektion zu gewährleisten, will sich die Bundesregierung in der EU für eine Reihe gemeinsamer Kriterien einsetzen, meldet „dpa“.
Das sind die Kriterien
Unter anderem schlägt die Bundesregierung die Übernahme der Obergrenze von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen durch die anderen europäischen Länder vor. In Deutschland führt eine Überschreitung dieser Grenze zu einer Wiedereinführung von bereits abgeschafften Anti-Corona-Maßnahmen.
Zudem sollen die einzelnen Länder „tragfähige Konzepte“ zur Einhaltung von Abstandsregeln und zur Handhygiene, zum Tragen von Masken, und zur Belüftung und Desinfektion von Räumen entwickeln. Die Schutzkonzepte sollen auch Pläne für den Fall der Erkrankung von Urlaubern enthalten sowie hinreichende Testkapazitäten, Quarantäne- und Behandlungsmöglichkeiten nachweisen. Und: Empfehlungen der EU-Kommission für die Sicherheit von Passagieren sowie Personal in Transportmitteln wie Flugzeugen müssten ebenso umgesetzt werden.
Verfahren soll Maßnahmen bewerten
Die Europäische Kommission soll ein Verfahren zur Bewertung der ergriffenen Schutzmaßnahmen entwickeln, heißt es laut „dpa“ in dem Papier. Auf dieser Grundlage wollen die zuständigen Bundesministerien dann „einvernehmliche Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen“ aussprechen. Dabei soll das Verhältnis zwischen dem Infektionsrisiko und den ergriffenen Schutzmaßnahmen ebenso bewertet werden wie die regionalen Unterschiede in den einzelnen Ländern.
Hintergrund
Bundesaußenminister Heiko Maas hatte die weltweite Reisewarnung am 17. März ausgesprochen – ein bisher einmaliger Schritt. Bislang wurden Reisewarnungen nur bei einer Gefahr für Leib und Leben vor allem in Kriegsgebieten wie Syrien oder Afghanistan verhängt. In den vergangenen Wochen wurden nach „dpa“-Angaben mehr als 240.000 wegen gekappter Flug- und Fährverbindungen gestrandete Touristen in einer beispiellosen Aktion nach Deutschland zurückgeholt.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur