Abgeordnete bringen saarländisches Klimaschutzgesetz auf den Weg
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Saar-Klimaschutzgesetz auf dem Weg
Das Saarland will sich mit einem neuen Klimaschutzgesetz verbindliche Ziele für die Verringerung klimaschädlicher Treibhausgase geben. Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch (12. Juli 2023) vom Landtag in Saarbrücken mit den Stimmen der SPD-Mehrheit an den zuständigen Umweltausschuss weitergeleitet. In der Begründung des Gesetzes heißt es, bisher fehlten im Saarland rechtsverbindlich festgelegte Klimaschutzziele und verbindliche Vorgaben für die nötigen Maßnahmen.
Das ist das Kernstück des Gesetzes
Kernstück des Gesetzes sind die Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Saarland. Diese Emissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden. Bis 2045 wird Netto-Treibhausgasneutralität angestrebt.
„Die CO2-Neutralität des Saarlandes wird ein Kraftakt sein“, sagte Umweltministerin Petra Berg (SPD). „Und wir werden sehr schnell effektive Maßnahmen beschließen müssen. Dafür brauchen wir Mut und Zuversicht.“
„Ambitionierte Zielsetzung“
In der Begründung des Gesetzes heißt es, die Klimaneutralität sei angesichts der Größe des Saarlandes und der Industrialisierung eine „ambitionierte Zielsetzung“. Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht seit 2021 eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent bis zum Jahr 2030 vor.
Instrumente zur Überwachung
Die Umsetzung der Ziele soll durch ein Klimaschutzkonzept, ein sogenanntes „Monitoring“ und einen Beirat für Klimaschutz überwacht werden. Mit der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes soll sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes begonnen werden. Zudem wird den öffentlichen Stellen beim Klimaschutz eine „Vorbildfunktion“ zugewiesen.
Frage nach Kosten
Die durch das Gesetz entstehenden Kosten seien „derzeit nicht vollständig zu beziffern“, heißt es in der Begründung für das Gesetz. Bei Betrachtung der Kosten müsse im Klimaschutz immer berücksichtigt werden, welche Kosten durch Klimaschutz vermieden würden, beispielsweise niedrigere Energie- und Betriebskosten. Allerdings müsse darauf hingewiesen werden, dass Maßnahmen „zumindest kurzfristig kostensteigernd wirken“: Bestimmte Investitionen könnten sich verteuern, die Kosten für Gebäude steigen. Auch zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung sei möglich.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur