Abgeordnete im Saarland legen ihre Nebeneinkünfte offen

Die Abgeordneten des saarländischen Landtages haben die Offenlegung ihrer gesamten Nebeneinkünfte beschlossen. Das sind die Details dazu:
Im Bild zu sehen: der Saar-Landtag. Archivfoto: BeckerBredel
Im Bild zu sehen: der Saar-Landtag. Archivfoto: BeckerBredel

Saar-Abgeordnete legen ihre Nebeneinkünfte offen

Die Abgeordneten des Saar-Landtags haben am Mittwoch (15. März 2023) die Offenlegung ihrer gesamten Nebeneinkünfte beschlossen. Damit stimmten sie einer Änderung der Geschäftsordnung des Landesparlamentes zu. Demnach sind die Politiker:innen künftig verpflichtet, Nebeneinnahmen und beispielsweise Beratungs- oder andere Honorare an die Landtagspräsidentin zu melden.

„Demokratie braucht Transparenz und Offenheit“, sagte Landtagspräsidentin Heike Becker (SPD) zur Begründung des von allen Fraktionen unterstützten Antrages zur Änderung der Geschäftsordnung. „Wir stärken damit das Vertrauen in unsere Arbeit, aber auch in das Parlament als Ganzes.“

Angaben werden auf Webseite veröffentlicht

Bei sämtlichen Spenden müssen die Abgeordneten künftig deren Höhe und den Namen des Spenders mitteilen. Die Angaben über Nebeneinnahmen und Spenden werden auf der Webseite des Landtages veröffentlicht. Außerdem sollen künftig in einem öffentlichen Lobbyregister alle Verbände eingetragen werden, die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten.

Ordnungsgeld bei schweren Verstößen

Bisher mussten Saar-Parlamentarier:innen nur Nebeneinkünfte ab 1.000 Euro monatlich oder 10.000 Euro jährlich gegenüber der Landtagspräsidentin angeben. Direkte Spenden an Abgeordnete waren erst anzuzeigen, wenn sie jährlich 5.000 Euro überschritten. Die geänderte Geschäftsordnung sieht vor, dass Abgeordnete bei minder schweren Verstößen ermahnt und bei schwereren Verstößen mit einem Ordnungsgeld bestraft werden können. Auch darüber soll die Öffentlichkeit informiert werden.

Transparenzgesetz geplant

Becker kündigte an, dass die Änderungen später in einem Transparenzgesetz festgeschrieben werden sollen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur