Tobias Hans gerät nach Fehlen in wichtiger Landtagssitzung in die Kritik

Der Landtagsabgeordnete Tobias Hans (CDU) steht aktuell in der Kritik. Grund für den öffentlichen Tadel ist sein Fehlen bei einer wichtigen Landtagssitzung in dieser Woche. Hans hatte stattdessen einen Geschäftstermin für seinen Nebenjob wahrgenommen.
Der CDU-Abgeordnete Tobias Hans steht aktuell wegen des Fehlens in einer wichtigen Landtagssitzung in der Kritik. Archivfoto: Harald Tittel/dpa-Bildfunk
Der CDU-Abgeordnete Tobias Hans steht aktuell wegen des Fehlens in einer wichtigen Landtagssitzung in der Kritik. Archivfoto: Harald Tittel/dpa-Bildfunk

Nach Fehlen in wichtiger Landtagssitzung: Tobias Hans gerät in die öffentliche Kritik

Am Dienstag (17. Oktober 2023) und Mittwoch (18. Oktober 2023) wurde im Landtag des Saarlandes der saarländische Doppel-Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 vorgestellt und diskutiert. Es ging um nicht weniger als rund zwölf Milliarden Euro öffentlicher Gelder und deren Verwendung für die Belange der Bürger:innen im Saarland. Damit gehörten die beiden Landtagssitzungen zu den wichtigsten in der aktuellen Legislaturperiode.

Nicht anwesend bei der Haushaltsdebatte war der CDU-Abgeordnete Tobias Hans. Darüber berichtete zuerst die „Saarbrücker Zeitung“ und offenbarte dabei, dass der frühere Ministerpräsident einen Geschäftstermin in Kanada für seinen Nebenjob wahrgenommen hatte. Die Zeitung hatte Hans in einem Telefonat mit seinem Fehlen konfrontiert. Wie dieser darauf reagierte, könnt ihr in dem SZ-Bericht nachlesen: „Seine Ausrede wirft Fragen auf: Statt Haushaltsdebatte im Landtag – Tobias Hans reist mit Kunde nach Kanada“. (Hinweis: Der Beitrag gehört zum „SZ+“-Angebot der Saarbrücker Zeitung. Um diesen zu lesen, müsst ihr euch ggf. registrieren oder eine Bezahloption wählen.)

Abgeordnetentätigkeit vs. Nebenjob: Wo liegen die Prioritäten?

Der Zeitungsbericht hat dabei eine seit vielen Jahren bestehende, wichtige Grundsatzfrage neu aufgewirbelt: Inwieweit lassen sich Nebentätigkeiten mit der Arbeit eines Abgeordneten vereinbaren? Erst im Juli mussten die Abgeordneten des Saarlandes im Rahmen neuer Transparenzregeln ihre Nebeneinkünfte offenlegen. Absoluter Top-Verdiener ist demnach ausgerechnet Tobias Hans. Für den Posten als Geschäftsführer seiner Beratungsfirma erhält er ein monatliches Salär von etwa 8.000 Euro. Hinzu kommen Gagen für Projekte und Vorträge. Diese lagen im ersten Halbjahr 2023 bei rund 19.000 Euro.

Die Nebeneinkünfte von Hans übersteigen seine Abgeordnetenbezüge von rund 6.400 Euro monatlich deutlich und lassen sich damit eigentlich nur noch schwerlich mit dem Wort „Neben“ versehen. Das provoziert natürlich die salopp gestellte Frage: Warum sollte ein Abgeordneter seine Funktion als Volksvertreter ernster als seinen Nebenjob nehmen, wenn der Nebenjob doch viel mehr persönliche Vorteile abwirft?

Sollten Nebeneinkünfte durch die Abgeordnetenbezüge gedeckelt werden?

Im Falle von Tobias Hans muss man konstatieren, dass er sich für die Landtagssitzungen von Dienstag und Mittwoch vorab ordnungsgemäß entschuldigt hatte und das Auslassen von Sitzungen für ihn eine Ausnahme darstellt. Das alleinige Fehlen bei einer Sitzung verhindert also sicherlich keineswegs die verantwortungsvolle Wahrnehmung von den Pflichten eines Volksvertreters.

Doch losgelöst vom aktuellen Fall von Ex-Ministerpräsident Hans bleibt der Interessenkonflikt, der dadurch besteht, dass man als Abgeordneter mit Nebenjobs mehr Geld verdienen kann als in der Funktion als Volksvertreter. Da erscheint es doch nur allzu menschlich, dass man sich auf das fokussiert, was einem selbst mehr Vorteile verspricht. Natürlich ist ein solches Denken nicht zwingend. Aber es provoziert es zumindest.

Und deshalb sollte auch folgende Frage erlaubt sein: Warum werden die Nebeneinkünfte nicht so weit gedeckelt, dass die Abgeordnetenbezüge als Haupteinnahmequelle dienen? Damit wäre die Motivation erhöht, dass der Fokus auch tatsächlich auf die Haupttätigkeit gerichtet ist. Durch die aktuellen Regelungen bleibt bei einem Fall wie dem von Tobias Hans hingegen zumindest immer ein „gewisses Geschmäckle“ haften.

Verwendete Quellen:
– Bericht der „Saarbrücker Zeitung“
– eigener Bericht